1997-217

Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Interpellation: „Anzug betr. engerer kantonaler Zusammenarbeit" (= Vorstoss im Grossen Rat Kt. Basel-Stadt) (97/217)



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1. Ausgangslage




1. 1. Am 10. 09.1996 hat der RR im Zusammenhang mit der schriftlichen Beantwortung der Interpellation betreffend "einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Nachbarkanton BS u.a."(96/45) und der Abschreibung des Postulates "Verwirklichung der Partnerschaft zwischen den Kantonen BL + BS" (92/209) u.a. die nachstehende Absichtserklärung kundgetan:




- Wie im Regierungsprogramm 1995 -1999 festgehalten, wird es dem RR weiterhin darum gehen, auf den für die Zusammenarbeit "reifen" Gebieten die Voraussetzungen für partnerschaftliche Mitwirkung im Sinne der Mitbestimmung und Mitverantwortung zu schaffen.


- Der RR ist gewillt, diesen Weg im Interesse des Kantons, aber auch im Interesse der Stärkung der Nordwestschweiz, weiter zu begehen. Verstärkt werden soll die Zusammenarbeit mit den anderen Nachbarkantonen vor allem in den grossen und kostspieligen Aufgabengebieten.




1.2. In der Zwischenzeit wurden diverse Vorstösse betr. einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen eingereicht.




1.3. Am 13. Oktober 1997 wurde im Grossen Rat des Kt BS der "Anzug betreffend engerer kantonaler Zusammenarbeit" durch Grossrat M. Bühler mit mehr als 70 Unterschriften eingereicht (siehe Rückseite)!




2. Fragen an den Regierungsrat




Der Interpellant bittet den Regierungsrat um Beantwortung der nachstehenden Fragen:


1. Wie stellt sich der RR des Kt BL zur Antwort des RR BS auf den Anzug Bühler vom 13. 10. 1997?


2. Welche in der Beantwortung des RR BS aufgeführten Möglichkeiten sind auch für den RR BL anzustreben?


3. Welche zusätzlichen Möglichkeiten sieht der RR BL in 1. Priorität?






Markus Bühler, Grossrat LDP


Anzug betreffend engerer kantonaler Zusammenarbeit




Verschiedene politische Vorstösse, so z.B. betreffend Fusion zwischen den Kantonen Genf und Waadt, aber auch betr. engerer Zusammenarbeit zwischen Nid- und Obwalden haben ein breites Echo bei der Bevölkerung und in den Medien gefunden. Das Thema wurde wiederholt aufgegriffen und zukunftsweisende Visionen einer Schweiz der Regionen formuliert.


Gerade unter dem Aspekt der riesigen Staatsverschuldung, nicht nur des Bundes, sondern v.a. der Kantone, sind wir der Meinung, dass Teile der Verwaltung oder Ämter mit denjenigen der Nachbarkantone zusammengelegt werden können.


Die Zusammenlegung der Wirtschaftsförderung der beiden Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, aber auch die jüngsten Vorstösse betr. Zusammenlegung der kantonalen Laboratorien sind Schritte in die richtige Richtung.


Weitere Schritte müssen folgen. Wir sind der Meinung, dass mit einer vermehrten Zusammenlegung oder sogar Realteilung sehr viel Geld eingespart werden kann, ohne dass dadurch die individuellen Rechte der Bürgerinnen und Bürger oder die lokale Identität tangiert würden.


Als Beispiele kann man die Universität, die Rheinhäfen, die Arbeitsämter, die Spitäler, den 0eV (BVB/BLT), die Ausbildung der Lehrkräfte, das Polizei- oder Militärwesen nennen. Viele weitere Möglichkeiten zur effizienten Kosteneinsparung sind vorhanden, werden aber aufgrund der engen Kantonsgrenzen und der gewachsenen Strukturen innerhalb der Verwaltungen bis anhin ungenügend ausgenutzt.




Die Unterzeichnenden ersuchen deshalb die Regierung zu prüfen und zu berichten:




1. Welche Teile der kantonalen Verwaltung zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft, ev. sogar mit den Kantonen Solothurn und Aargau ganz oder teilweise gemeinsam geführt werden können.


2. Welche Ämter und Dienstleistungen, die im Nachbarkanton mit gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellung bestehen, im anderen Kanton (im Sinne der Realteilung, unter gleichzeitiger Regelung der Benützung über die Kantonsgrenzen) aufgehoben werden können.


3. Welches die für die Umsetzung solcher Projekte erforderlichen Kosten und Fristen sind und welche Einsparungen damit erzielt werden können.


4. Ob Vorhaben dieser Art zu einem umfassenden Konzept einer Region Nordwestschweiz verdichtet werden können.






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