1997-177
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Schriftliche Anfrage: Rechtschreibereform vor dem Fall!? |
Ich frage deshalb den Regierungsrat:
Nach den Gerichtsentscheiden in Deutschland und nachdem ein österreichischer Staranwalt gar bei der EU Klage eingereicht hat, stellt sich auch in der Schweiz immer mehr die Frage der rechtlichen Grundlage dieser sogenannten Rechtschreibereform. Die beteiligten Staaten haben nur eine völkerrechtlich unverbindliche Absichtserklärung zur Einführung der neuen Sprachregeln unterzeichnet.
Bekanntlich sind alle wichtigen Grundlagen unseres staatlichen Zusammenlebens verfassungsrechtlich und gesetzlich geregelt. Es dürfte wohl unbestritten sein, dass die Sprache für das Zusammenleben der Menschen eine zentrale Bedeutung hat. Darum ist es von grundlegender Bedeutung, zu erfahren, auf was für einer verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlage diese "Reform" auch in unserem Kanton eingeführt werden soll.
Ich frage deshalb den Regierungsrat:
Die Unsicherheit darüber, ob diese "Reform" Oberhaupt je zum Tragen kommt ist auch in der Schweiz grösser denn je. Deshalb ist es mindestens vorderhand nicht sinnvoll, in die neuen Sprachgrundlagen weiter Geld zu investieren (z.B. Druck von Schulbüchern, Ausbildung der Lehrkräfte usw.).
Ich frage deshalb den Regierungsrat:
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