1997-171
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Postulat: regional harmonisierte Erbschafts- und Schenkungssteuern |
Im Kanton St.Gallen führte gerade diese Situation zur Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen, während in Basel-Stadt ein ähnlicher Vorstoss im Grossen Rat zur Prüfung eingereicht wurde. Da in der Region Basel die Erbschafts- und Schenkungssteuern für direkte Nachkommen heute teilweise schon niedriger sind als im Kanton Baselland (wobei die direkten Prozentzahlen relativ im Verhältnis zur Liegenschafts- und Aktienbewertung gesetzt werden müssen), könnte eine nochmalige Reduktion zum Beispiel Kanton Basel-Stadt, die steuerliche Standortqualität des Baselbiets massgebend verschlechtere. Andererseits ist es unbefriedigend und unsozial, wenn der eine Kanton aufgrund kurzsichtiger Standortattraktivität (Konkurrenz) sehr Vermögende auf Kosten des "Durchschnittsbürgers" und der Konkurrenzkantone steuerlich entlastet.
Für die Region Basel wäre daher gerade in diesem Bereich ein Harmonisierungsbedarf vorhanden, zumal ja auch eine Bundeslösung auf absehbare Zeit nicht durchsetzbar ist.
Ich bitte daher den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:
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