1997-92
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Postulat: Reform der Unternehmungsbesteuerung |
Das Steuersystem mit der Höhe der Steuerbelastung und seiner Struktur ist ein wesentliches Element der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Standortattraktivität. Am 26. März 1997 unterbreitete der Bundesrat seine Botschaft zur Reform der Unternehmensbesteuerung 1997 (Bundesblatt Nr. 17 vom 6. Mai 1997, S. 1164 ff.). Die Reform soll in mehreren Schritten die Unternehmensbesteuerung neu konzipieren und die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft stärken. Holdinggesellschaften mit ihrer weitgehenden geographischen Unabhängigkeit, welche die Globalisierung der Wirtschaft speziell stark zu spüren bekommen, sowie vorab neue Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die heute noch Arbeitsplätze schaffen, sollen steuerliche Erleichterungen erhalten. Bei der Frage der Unternehmungsbesteuerung ist zu beachten, dass in der Wirtschaft bekanntlich sehr unterschiedliche Unternehmungen tätig sind: Einzelfirmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften; KMU oder Grossunternehmungen; in arbeitsintensiven oder in kapitalintensiven Branchen tätige Unternehmungen usw. Ich ersuche deshalb den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten 1 . Welche konkreten flankierenden Massnahmen kann und soll der Kanton Basel-Landschaft - einerseits mit Blick auf Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und andererseits mit Blick auf den öffentlichen Finanzhaushalt - bezüglich Unternehmungsbesteuerung treffen? 2. Wie wirkten sich diese Massnahmen kurz-, mittel- und längerfristig finanziell auf den Kanton und auf die Gemeinden mutmasslich aus? |
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