1997-84

Landrat / Parlament || Vorlage 1997-084 vom 29. April 1997


Umweltbericht 96 beider Basel


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Inhalt

1. Rechtsgrundlagen


2. Projektorganisation


3. Inhalt des Umweltberichts


1997-084_lrb.htm

Landratsbeschluss (Entwurf)



1. Rechtsgrundlagen

§ 50 des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft verlangt, dass der Regierungsrat alle fünf Jahre einen Umweltbericht erstellt, wenn möglich in Koordination mit dem Kanton Basel-Stadt. Eine gleich lautende Bestimmung enthält das Umweltschutzgesetz Basel-Stadt. Der Bericht soll Auskunft geben über:


a. den Stand der Umweltbelastung im Kanton,


b. die Probleme des Umweltschutzes im Kanton,


c. die getroffenen und die beabsichtigten Massnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung,


d. die Ergebnisse der getroffenen Massnahmen,


e. die mittel- und langfristigen Ziele der Umweltpolitik.


Nachdem die ersten Umweltberichte in den beiden Kantonen getrennt erschienen sind, haben die Regierungen der beiden Basel beschlossen, den Umweltbericht 1996 gemeinsam zu erstellen und herauszugeben.




2. Projektorganisation


Herausgeber des Umweltberichtes sind die Regierungen der beiden Basel. Die Beiträge zu den einzelnen Kapiteln wurden von den zuständigen Umweltschutzfachstellen in beiden Kantonen gemeinsam bzw. in Absprache erstellt. Die Verantwortung für Konzept und Redaktion (d.h. die Projektleitung) lag bei einer interkantonalen Arbeitsgruppe, bestehend aus:


- dem Leiter der Koordinationsstelle für Umweltschutz BS,


- dem Leiter der Stabsstelle Umweltschutz BL,


- dem Informationsbeauftragten des Baudepartements BS,


- dem Informationsbeauftragten der Bau- und Umweltschutzdirektion BL.


Die Schlussredaktion erfolgte ebenfalls durch die Projektleitung in Absprache mit den einzelnen Umweltschutzfachstellen. Die graphische Gestaltung des Umweltberichts wurde von einer Graphikerin in Basel vorgenommen, den Druck besorgte eine baselbieter Druckerei.




3. Inhalt des Umweltberichts


Der Titel des bilanzierenden Kapitels dürfte die heutige Situation am besten ausdrücken: „Viel geleistet, aber noch nicht am Ziel". Tatsächlich zeigt der Bericht nicht nur auf, wie es um die Umwelt und ihre Belastung heute steht. Vielmehr stellt er auch umfassend dar, was Behörden und Wirtschaft in den vergangenen Jahren alles geleistet haben und was sie damit erreichten - aber auch, was sie nicht erreichen konnten. Etwas konkreter als im ersten Bericht wird auch beschrieben, wo noch Handlungsbedarf besteht und mit welchen, zum Teil neuen Instrumenten die bestehenden Probleme angegangen werden sollen. Der Bericht möchte deshalb nicht nur Rechenschaft über die Vergangenheit ablegen, sondern ebenfalls in die Zukunft weisen - auch wenn er nicht den Charakter eines politischen Programms haben kann.




Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.




Liestal, 29. April 1997


Im Namen des Regierungsrates


der Präsident: Belser


der Landschreiber: Mundschin



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