1997-83
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Postulat: Direktzahlung der KVG-Prämienzuschüsse an die Krankenkassen |
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Zu
Geschäfte des Landrates
(Übersicht)
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Mit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes vom 9. Juni 1996 kommen einkommensschwache Personen, sowie AHV und IV-Rentner mit Ergänzungsleistungen in den Genuss einer Krankenkassen - Prämienverbilligung. Im Kanton Basel-Landschaft werden die Prämienzuschüsse in Form eines Barchecks direkt an die bezugsberechtigten Personen überwiesen. Leider gibt es aber immer wieder Personen, welche dann dieses Geld nicht zweckgebunden verwenden und die Krankenkassenprämie schuldig bleiben.
Antrag:
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