97/077; Uni-Kinderspital; Teil 4
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Aufgelaufene Kosten Die Mitarbeit der Firma BRAINS erfolgt auf der Basis von gestaffelten Aufträgen. Deren Mitwirkung (inklusive Grobbeurteilung der Machbarkeit) hatte bis Ende Oktober 1996 Kosten von insgesamt 108’570 Franken zur Folge. Der Folgeauftrag deckt den Zeitraum November 1996 bis Dezember 1997 ab und weist ein Kostendach von 84’000 Franken auf. Der Beratungsaufwand wird zwischen dem Sanitätsdepartement Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft hälftig geteilt und über allgemeine Budgetmittel finanziert. Als weitere externe Kosten sind für eine Studie der Firma SMECO „Kosten-Leistungsvergleich des Kinderspitals Basel und der Kinderklinik Bruderholz" Auslagen von rund 19’000 Franken entstanden. Die Kosten wurden hälftig vom Kinderspital Basel und vom Kantonsspital Bruderholz zulasten der Betriebsrechnungen getragen. 7 Vorbereitungsschritte bis zur Inbetriebnahme per 1.1.1999 71 Staatsvertrag / Entwurf des Statuts der öffentlich-rechtlichen Anstalt Der Entwurf des Staatsvertrages und des Statuts soll den beiden Parlamenten mit der Vorlage über die Schaffung der „Universitäts-Kinderkliniken BS/BL an zwei Standorten" im Dezember des laufenden Jahres vorgelegt werden. Entsprechend sind die Arbeiten unverzüglich aufzunehmen. Es ist vorgesehen, den Auftrag an ein spezialisiertes Büro zu vergeben, welches, unter Beizug der verwaltungseigenen Juristen, einen Entwurf vorbereitet. 72 Anstellungsbedingungen Für das Teilprojekt „Anstellungsbedingungen" wurden Richtofferten von Beratungsunternehmen eingeholt. Die Auftragsarbeiten umfassen die Mitwirkung bei der Erarbeitung des Gehaltssystems, bei der Ausgestaltung des Anstellungsreglementes, der Arbeitsverträge, der Uebergangsbestimmungen (inklusive allfälliger Besitzstandsregelung) und der Erarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrages für die neue Institution. Aufgrund von eingeholten Offerten wird der externe Beratungsaufwand mit rund 250 000 Franken angenommen. 73 Personaladministration Während im Kanton Basel-Landschaft die Kantonsspitäler über eine eigene, vollausgebaute Personaladministration verfügen und sowohl die Lohnzahlungen wie auch den Verkehr mit der Pensionskasse und der Sozialversicherungsanstalt selbständig administrieren, sind die Spitäler im Kanton Basel-Stadt diesbezüglich stärker in die allgemeine Verwaltung eingebunden. Bereits heute steht mit hoher Wahrscheinlichkeit fest, dass die Personaladministration der neuen Institution aus Kapazitätsgründen der technischen Einrichtungen nicht über das Kantonsspital Bruderholz gelöst werden kann. Die Personaladministration muss daher neu organisiert und aufgebaut werden. Eine Lösung könnte in einem modularen Ausbau des bestehenden SAP-Systems beim Kinderspital Basel bestehen. Nach ersten groben Schätzungen müsste mit Investitionen von rund 220’000 bis 300’000 Franken gerechnet werden. In dieser Summe sind Lizenzgebühren, Beratungsleistungen und ein Ausbau der bestehenden Hardware inbegriffen. Da der Aufbau einer Personaladministration inklusive Testläufen nicht innert dreier Monate (ab Datum Volksabstimmung gerechnet) realisiert werden kann und andererseits die ersten Lohnzahlungen durch die neue Institution im Januar 1999 vorzunehmen sind, ist die Investition in die Personaladministration im Rahmen des Projektes zu finanzieren und als Vorleistung zulasten der neuen Institution zu betrachten. 74 Betriebs- und Finanzbuchhaltung inkl. MIS Der Aufbau eines Rechnungswesens für die neue gemeinsame Institution umfasst einerseits die Patientenadministration inklusive Leistungserfassung und andererseits die eigentliche Betriebs- und Finanzbuchhaltung sowie die Kostenträgerrechnung und das Berichtswesen (Management-Informations-System, MIS). Die entsprechenden Arbeiten müssen ebenfalls bereits in den kommenden Monaten aufgenommen werden, um die Voraussetzungen für die Erstellung des Budgets 1999 zu schaffen. Die Aufgabenstellung ist komplex und soll durch externe Fachspezialisten unterstützt werden. 75 Businessplan / Budget / Tarifverhandlung mit den Krankenkassen Im ersten Halbjahr 1998 sind mit den Krankenkassen die Verhandlungen des Tarifvertrages für die neue Institution zu führen, der Businessplan zu entwickeln und das Budget für das erste Betriebsjahr 1999 zu erarbeiten. 76 Evaluations-Konzept 1999-2001 Die Schaffung des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BS/BL mit zwei Standorten als eigenständige, öffentlich-rechtliche Anstalt ist ein weiterer, wichtiger Markstein in der Zusammenarbeit der beiden Kantone im Gesundheitswesen. Eine gute und umfassende Vorbereitung der „Geburtsstunde" der neuen Institution ist wichtig. Ausschlaggebend für den Erfolg werden aber die ersten Betriebsjahre sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich in einer neuen Organisation zurecht finden müssen. Der Arbeitsort kann ein anderer sein, Arbeitsteams werden neu zusammengesetzt sein. Die Arbeitsabläufe werden eingeübt werden müssen, ebenso gilt es, sich an die neue Aufbau- und Ablauforganisation zu gewöhnen. Dieser Prozess soll im Rahmen einer Evaluation begleitet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen durch die Evaluation die Gewissheit gewinnen, dass eine aussenstehende Instanz den Verlauf des Projektes beobachtet und Problemen nachgeht, die bei ihrer Arbeit auftauchen. Andererseits soll die Evaluation dem Kinderspitalrat und der Direktion des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BS/BL mit zwei Standorten Informationen im Sinne eines qualitativen Controllings liefern, die auf Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen. Spitalextern hat die Evaluation die Aufgabe, die Grundlagen für die Rechenschaftsablegung gegenüber der Oeffentlichkeit in beiden Kantonen über die Entwicklung und den Erfolg des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals zu liefern. Die begleitende Evaluation soll am ersten Tag der gemeinsamen Institution einsetzen und die drei ersten Betriebsjahre abdecken. Entsprechend muss das Konzept der Evaluation vorbereitet werden. Die Erarbeitung eines Evaluationskonzeptes wird aufgrund von vorliegenden Offerten auf rund 35’000 Franken zulasten des Projektierungskredites geschätzt. 77 Technische Fragestellungen Die Führung einer Institution mit zwei Standorten erfordert neue und standardisierte Kommunikationswege (Transport von Personen und Daten). Auch in diesem Bereich müssen die Vorbereitungen soweit getroffen werden, dass am Eröffnungstag der Institution die entsprechende Infrastruktur betriebsbereit zur Verfügung steht. Der Projektierungskredit soll es ermöglichen, im Bedarfsfall Aufträge an externe Firmen zu vergeben, damit der Betrieb am 1. Januar 1999 aufgenommen werden kann. Die Kosten werden sich voraussichtlich aus Beratungsleistungen und Vorleistungen zugunsten der neuen Institution zusammensetzen. 78 Rekrutierung von zusätzlichen Arbeitskräften für die Projektarbeit Unter Punkt 41 wurde die Projektorganisation erläutert. Alle Mitglieder der Projektorganisation haben die bisherigen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt zusätzlich zu ihren angestammten Aufgaben bewältigt. Sie wurden dabei durch den externen Berater, die Firma BRAINS, begleitet. Bildhaft ausgedrückt, steht das Projekt nunmehr an einem Wendepunkt: Die Zielrichtung ist festgelegt, die Umrisse für die konkrete Vorbereitung der Inbetriebnahme am 1. Januar 1999 sind abgesteckt. Die weitere Projektarbeit wird von einem fliessenden Uebergang zwischen Planung und konkreter Vorbereitung der betrieblichen Voraussetzungen, des Staatsvertrages, des Statuts, der Besoldungsordnung, des Gesamtarbeitsvertrages und der Einzelarbeitsverträge, der Pensionskassenregelung, der Bereitstellung der Personaladminstration, des Rechnungswesens und der Erstellung des Budgets für das erste Betriebsjahr gekennzeichnet sein. Die Aufzählung ist nicht abschliessend; sie soll lediglich einen Eindruck über die Dimension der erforderlichen Vorbereitungen vermitteln. Die bevorstehenden Arbeiten übersteigen die Arbeitskapazität der Mitglieder der bestehenden Projektorganisation. Aus diesem Grunde soll mit dem Projektierungskredit die Möglichkeit geschaffen werden, zwei 100 %-Stellen für die Mitarbeit im Projekt zu finanzieren. 79 Kinderspitalrat Wie unter Punkt 78 dargelegt, wird die weitere Projektarbeit von einem fliessenden Uebergang zwischen Planung und konkreter Vorbereitung der Rahmenbedingungen für das erste Betriebsjahr der gemeinsamen Institution geprägt sein. Aus diesem Grunde erscheint es angezeigt, den Kinderspitalrat noch in diesem Jahr im Rahmen der Projektorganisation zu bilden und in die Vorbereitungsarbeiten zu involvieren. Die weitere Projektarbeit, bei der es, wie dargelegt, um die konkrete Vorbereitung der Gründung des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BS/BL mit zwei Standorten und die Vorbereitung der Infrastruktur für die Inbetriebnahme am 1. Januar 1999 geht, macht die Bewilligung eines Kredites durch die beiden Parlamente nötig. Beantragt wird im Sinne eines Maximalbetrages ein Kredit von 1,8 Millionen Franken. Die Höhe entspricht einem Schätzwert. Der Kredit soll je zur Hälfte vom Kanton Basel-Stadt und vom Kanton Basel-Landschaft gewährt werden. Für den Kanton Basel-Landschaft ist somit ein Verpflichtungskredit von brutto 900’000 Franken für die Jahre 1997 und 1998 zu bewilligen. Für den Kanton Basel-Stadt ist ein Kredit von 900’000 Franken zulasten des Budgets 1997 bzw. 1998 zu bewilligen, davon 300’000 Franken als Nachtragskredit für 1997. (Eine Minderbeanspruchung des Gesamtkredites von 1,8 Millionen Franken würde wiederum hälftig zwischen den beiden Kantonen aufgeteilt.) Mit der Genehmigung des Begehrens für einen Projektierungskredit dokumentieren die Parlamente der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ihren Willen zur Schaffung einer gemeinsamen Institution „Universitäts-Kinderspital BS/BL mit zwei Standorten". 91 Basel-Landschaft Nach § 26 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes des Kantons Basel-Landschaft sind für Ausgaben, die über das Jahr des Voranschlages hinausgehen, beim Landrat Verpflichtungskredite einzuholen. Der Kredit ist im Voranschlag 1997 der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion nicht enthalten. Nach § 28 Absatz 3 des Finanzhaushaltgesetzes hat die Abrechnung des Verpflichtungskredites innert zwei Jahren nach Abschluss des Vorhabens oder der Inbetriebnahme des Werkes dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt zu werden. Nach § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft unterstehen Beschlüsse des Landrates über neue einmalige Ausgaben von mehr als 500’000 Franken der fakultativen Volksabstimmung. 92 Basel-Stadt Gemäss Finanzkompetenzordnung werden einmalige Ausgaben bis zu 1 Mio. Franken durch den Grossen Rat abschliessend bewilligt. Der beantragte Kredit von 900’000.-- Franken belastet in einer ersten Tranche in Höhe von Fr. 300’000.-- die Rechnung 1997; die verbleibenden Fr. 600’000.-- gehen zu Lasten der Rechnung 1998. Da der für 1997 benötigte Betrag angesichts des damaligen Projektstandes nicht ordentlich budgetiert werden konnte, ist die erste Tranche von Fr. 300’000.-- als Nachtragskredit zu Laten der laufenden Rechnung zu bewilligen. Die zweite Tranche wird ins Budget 1998 eingestellt werden. Das Finanzdepartement hat die Vorlage gemäss § 12 des Finanzkompetenzgesetzes geprüft. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschlies-sen. Liestal, 15. April 1997 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Landschreiber: |
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