1997-77 (1)
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Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat Vom 21. Mai 1997 |
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Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat)
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Inhaltsübersicht des Berichts
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Landratsbeschluss (Entwurf) |
Das Angebot von drei öffentlichen Kinderkliniken in der Region Basel (Kinderspital Basel, Kinderspital Bruderholz, Kinderklinik Lörrach) und die medizinische Entwicklung führen dazu, dass in gewissen medizinischen Bereichen die Anzahl der Patientinnen und Patienten sowohl unter qualitativen als auch kostenmässigen Aspekten zu klein wird. Durch diese Situation sind die bestmögliche Spitalversorgung der Kinder unserer Region und der Fortbesta- nd des Universitäts-Status in der Kindermedizin gefährdet. Unter Berücksichtigung der Resultate der Volksabstimmungen in beiden Kantonen lassen die aktuellen politisch- en Gegebenheiten die Schaffung eines gemeinsamen Universitäts-Kinderspital BS/BL an einem Standort nicht zu. In Anbetracht dieser Umstände haben das Sanitätsdepartement Basel-Stadt und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft ein Kooperationsmodell in Erwägung gezogen und die Firma BRAINS beauftragt, die Machbarkeit eines gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BS/BL an zwei Standorten zu beurteilen. Gestützt auf diese Studie wurde das Projekt eines "gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BS/BL mit zwei Standorten" in einer gemeinsamen Sitzung der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft als politische Zielsetzung gutgeheissen, und der Beschluss am 22. August 1995 der Oeffentlichkeit bekannt gegeben. Die Realisierung dieses Projektes ist ein komplexes Vorhaben mit vielen Fragestellungen, das eine umfassende und seriöse Bearbeitung erfordert. Trotzdem darf der Start des gemeinsamen Universitäts-Kinderspital BS/BL mit zwei Standorten nicht zu lange hinausgeschoben werden, da sonst die Unsicherheit über die Zukunft negative Auswirkungen bis auf die medizinischen Leistungen haben könnte. In der Vorlage des Regierungsrates sind auf den Seiten 4 bis 11 die wichtigsten Aspekte des Projektes dargelegt und die entsprechenden Kosten aufgeführt. Hauptziel ist die Schaffung einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt als Trägerschaft des "gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BS/BL mit zwei Standorten" mit Betriebsbeginn auf den 1. Januar 1999. Zu diesem Zweck muss ein entsprechender Staatsvertrag erarbeitet werden, der spätestens im Herbst 1998 in beiden Kanton zur Volksab-stimmung vorgelegt werden soll, obwohl das Geschäft in Basel-Stadt nur dem fakultativen Referendum unterstellt wäre. Die Verwirklichung des Projektes mit seinen vielschichtigen Problemstellungen ist ein mehrjähriger Prozess. Mit der Installation der Institution "gemeinsames Universitäts-Kinderspital BS/BL mit zwei Standorten" wird ein gut sichtbarer Markstein gesetzt. Entscheidend für den Erfolg des Projektes werden aber die ersten Betriebsjahre sein. Deshalb soll der Verlauf des Prozesses in den Jahren 1999 bis 2001 im Rahmen einer Evaluation begleitet werden. Am 30. April 1997 wurden an einer gemeinsamen Sitzung die Gesundheitskommission des Grossen Rates und die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Landrates über das Projekt "gemeinsames Universitäts-Kinderspital BS/BL mit zwei Standorten" informiert. Die Information und die Beantwortung der Fragen wurde durch Regierungsrätin Veronica Schaller, BS, Regierungspräsident Eduard Belser, BL, Andreas Schuppli, Departements-sekretär SD BS, Hanspeter Meister, Leiter Planung SD BS und Rosmarie Furrer, Direktionssekretär VSD BL durchgeführt. An der Sitzung vom 7. Mai hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission die Vorlage beraten. Die Beratungen wurden begleitet von Regierungspräsident Eduard Belser und Rosmarie Furrer, Direktionssekretär VSD Eintreten Das Projekt "Gemeinsames Universitäts-Kinderspital BS/BL mit zwei Standorten" wird allgemein positiv aufgenommen, wenn auch in einigen Voten Bedauern mitklingt, dass der Weg für ein Universitäts-Kinderspital BS/BL an einem Standort politisch verbaut ist. Der vorgezeichnete pragmatische Prozess zur Realisierung findet breite Zustimmung. Er wird der Komplexität des Projektes gerecht, und bietet die Chance, dass allfällige Stolpersteine früh erkannt und aus dem Wege geräumt werden können. Eintreten wird einstimmig beschlossen. Die in der Beratung der Vorlage behandelten Aspekte können sinngemäss wie folgt zusammengefasst werden: Allgemeines Bei der Beratung der Vorlage wurden auch Fragen gestellt, die die neue Institution und den Betrieb des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BS/BL betreffen. Da beide Kinder-spitäler aus den kantonalen Verwaltungen herausgelöst und in eine gemeinsame selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt übergeführt werden sollen, können einige Fragen wie z.B. Personaladministration, Berichtswesen, Budget 1999 oder das Angebot an Spitzenmedizin noch nicht beantwortet werden, da sie unter Mitwirkung der Organe der neuen Institution entschieden werden müssen. Der Abschluss des Staatsvertrages für die Schaffung des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals BS/BL fällt in die Kompetenz des Regierungsrates, die Genehmigung erfolgt durch den Landrat. Den Wunsch der Kommission nach Information über die wichtigsten Schritte in diesem Projekt hat Regierungspräsident Eduard Belser entgegegenommen. Projektierungskredit Bis jetzt sind die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt von den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung neben den angestammten Aufgaben bewältigt worden. In den nächsten Monaten wird ein höheres Arbeitsvolumen anfallen und es sind konkrete Schritte einzuleiten, was nicht mehr allein mit den bisher involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigt werden kann. So wird die weitere Projektarbeit beispielsweise von einem fliessenden Uebergang zwischen Planung und konkreter Vorbereitung der betrieblichen Voraussetzungen, des Staatsvertrages, des Statuts, der Besoldungsordnung, des Gesamtarbeitsvertrages und der Einzelverträge, der Pensionskassenregelung, der Bereitstellung der Personaladministration, des Rechnungswesens und des Budgets für das erste Betriebsjahr gekennzeichnet sein. Die weitere Mitarbeit von externen Stellen ist in Anbetracht der Bedeutung des Projektes notwendig. Betten und Stellen Die Vorgabe bei den Soll-Betten für die neue Institution liegt bei 150 Betten, davon sollen rund 80 auf dem Bruderholz zu stehen kommen. Der genaue Personalbedarf ist noch nicht ermittelt worden, gegenüber dem heutigen Bestand wird er aber reduziert werden müssen. Beim Personalabbau ist in erster Priorität zu berücksichtigen dass die Qualität der ärztlichen und pflegerischen Leistungen erhalten bleibt. In Basel hat gegenüber dem in der Vorlage angegeben Personalbestand schon ein teilweiser Abbau stattgefunden. Medizinische Leistungen Die Verteilung der medizinischen Schwerpunkte auf die beiden Standorte und die sich ergebenden Schnittstellen wurden an einer 2-tägigen Kadertagung am 11/12. April 1997 detaillierter festgelegt. Notfälle Die unbefriedigende Situation bei der Erschliessung des Bruderholzspitals durch den öffentlichen Verkehr ist bei der notfallmässigen Einlieferung von Kindern kaum von Bedeutung, da Notfälle nicht mit dem öffentlichen Verkehr ins Spital gebracht werden. Notfälle von Kindern werden auch in anderen Spitälern zB. KS Liestal aufgenommen. Kosten Als gleichwertiger Partner in der neuen Institution wird der Stellenwert der Kindermedizin im Kanton Basel-Landschaft aufgewertet, z.B. durch das Mittragen der universitären Kindermedizin. Dadurch werden zukünftig die Kosten im Bereich des Kinderspitals für den Kanton Basel-Landschaft höher, für den Kanton Basel-Stadt tiefer ausfallen. Die beiden Regierungsräte haben die Absicht formuliert, dass die neue Institution letztlich mit ähnlichen Kosten arbeiten soll, wie vergleichbare Universitäts-Kinderspitäler in anderen Kantonen der Schweiz. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat einstimmig dem regierungsrätlichen Entwurf eines Landratsbeschlusses zuzustimmen. Laufen, 21. Mai 1997 Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission der Präsident: Marcel Metzger |
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