1997-129
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Motion: Anpassung der ins Ausland bezahlten Kinderzulagen an die Kaufkraft in den Empfängerländern |
Bereits vor Jahren hat das Bundesamt für Justiz in einem Gutachten festgestellt, dass eine Anpassung der Kinderzulagen an die tieferen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland der Bezüger grundsätzlich zulässig sei, wenn dies die kantonale Gesetzgebung entsprechend regle. Nach wie vor bestimmen die Kantone über die Kinderzulagen. Vor einigen Jahren habe ich gefordert, dass Kinderzulagen, welche an Kinder ausbezahlt werden, die im Ausland wohnen, der Kauftkraft anzupassen seien. Damals wurde mein Vorstoss noch abgelehnt. Heute präsentiert sich diese Sache neu wie folgt: Der Kanton St.Gallen hat auf das Jahr 1997 hin eine differenzierte Kinderzulagenordnung beschlossen, welche eine Kaufkraftabstufung für im Ausland wohnende Kinder vornimmt. Die Solothurner Regierung hat nun eine FDP-Motion für die Totalrevision des kantonalen Kinderzulagengesetzes übernommen. Unter anderem wird auch hier eine Anpassung an die Kaufkraft im entsprechenden Wohnsitzland der Kinder verlangt. Die Solothurner Regierung schreibt dazu: "Werden von der Schweiz Kinderzulagen ausgerichtet, welche die teilweise um ein vielfaches höhere Kaufkraft unserer Währung im Empfängerland nicht berücksichtigen, entsteht dadurch eine Ungleichbehandlung derjenigen Familien, die mit ihren Kindern in der Schweiz leben." Im Aargauer Grossen Rat verlangt nun eine SVP-Motion, mit guten Aussichten angenommen zu werden, dasselbe. Auch die Zürcher Regierung ist bereit, einen entsprechenden Vorstoss entgegenzunehmen. Die Kantone Bern und Luzern haben eine anderweitige Einschränkung, indem Kinderzulagen lediglich in Länder ausbezahlt werden, welche mit der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen haben. Es werden also immer mehr Einschränkungen beschlossen. Der Baselbieter Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, das Kinderzulagengesetz dahingehend abzuändern, dass Kinderzulagen, welche an Kinder ausgerichtet werden, die im Ausland wohnen, an die Kaufkraft des jeweiligen Landes angepasst werden. |
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