1997-119
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Postulat: Einführung einer kantonalen Bedürfnisklausel für Ärzte |
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Geschäfte des Landrates
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Mit dem prognostizierten weiteren Kosten- und Prämienanstieg im Gesundheitswesen und dem daraus resultierenden gesellschaftspolitischen Druck, werden auch aus Kreisen der Leistungsanbieter (Ärzte), pragmatische Lösungsvorschläge zur Kostenbegrenzung vorgeschlagen. An einer Medienkonferenz forderte die Standesorganisation der Ärzte (MedGes), dass unter anderem auch eine Bedürfnisklausel für freipraktizierende Ärztinnen und Ärzte kantonal eingeführt werden solle. In einem parlamentarischen Vorstoss im Landrat wurde diese Forderung bereits 1992 (SD-Postulat 921218, betreffend Plafonierung der Arztpraxen beziehungsweise der freipraktizierenden Ärzte im Kanton Baselland) gestellt, aber mit dem Argument der Gewerbe- und Handelsfreiheit damals abgelehnt. Zudem wurde gesagt, dass mit der weiteren Zunahme der Arztpraxen die Preise für ärztliche Dienstleistungen aufgrund von Angebot und Nachfrage sinken würden. Wie sich nun aber in der Zwischenzeit zeigte, verdoppelte sich nicht nur die Zahl der Ärztinnen und Ärzte pro Einwohner seit 1980, auch die Kosten stiegen durch eine Mengenausweitung pro Patient/Arzt überproportional an. Es scheint also, dass die Marktkräfte in diesem heiklen Gesundheitsbereich nur bedingt spielen. Da man aber pro neueröffneter Arztpraxis mit Folgekosten von rund 1 Million Franken pro Jahr rechnet, die der Versicherungsnehmer wieder durch höhere Krankenkassenprämien zu bezahlen hat, ist eine Begrenzung der Arztpraxen zwingend notwendig. Ich bitte daher den Regierungsrat zu prüfen, 1.) wieweit die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte im Kanton Baselland einer Bedürfnisklausel unterstellt werden können, um auch in diesem Bereich eine wirksame Kostenbremse durchzusetzen. 2.) und bei allfälligen gesetzlichen Einschränkungen auf Bundesebene darauf einzuwirken dass für diesen speziellen Leistungsbereich eine eidgenössische und/oder kantonale Bedürfnisklausel möglich wird. |
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