1997-117
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Motion: zur Einführung einer Inkassohilfe / Bevorschussung von Ehegatten- resp. Ehegattinnenalimenten |
In das revidierte Fürosorgegesetz ist der folgende Passes aufzunehmen: "Alimentenberechtigte, die dadurch, dass Zahlungen nicht eingehen, in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haben die Möglichkeit, ihr Recht auf Inkassohilfe resp. Bevorschussung geltend zu machen. Sind sie darüber hinaus unterstützungspflichtig, so begründen sie an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort einen eigenen Anspruch auf Sozialhife." Begründung Nach heutiger Praxis ist die Person, die allein deshalb auf Fürsorgeleistungen angewiesen ist, weil Alimentenzahlungen nicht oder nicht rechtzeitig eintreffen, für die erhaltenen öffentlichen Leistungen rückzahlungspflichtig. Ihre Angehörigen sind sogar dem Verwandtenuntersützungsverfahren ausgesetzt. Dem gleichen Rechtsverfahren ausgesetzt sind junge Erwachsene, die z.B. nach Abschluss ihres Studiums bzw. ihrer Lehre Fürsogeleistungen rückerstatten müssen, nur weil sie Fürsorgeleistungen in Anspruch nehmen mussten, weil gerichtlich verfügte Alimente nicht oder nicht rechtzeitig eingetroffen sind. |
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