1997-115
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Interpellation: Schaffung betrieblicher Voraussetzungen für das gemeinsame Universitäts-Kinderspital BS/BL mit zwei Standorten, auf dem Bruderholz |
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Zu
Geschäfte des Landrates
(Übersicht)
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Ergänzung zur Vorlage des Regierungsrates 1997/077 Die Planungsarbeiten für das gemeinsame Universitäts-Kinderspital an zwei Standorten gehen erfreulicher Weise als partnerschaftliches Geschäft BS/BL zügig voran. Ein straffer Zeitplan regelt die Zwischenziele. Eine Kaderarbeitsgruppe befasste sich Mitte April mit der Verteilung der Schwerpunkte auf die beiden Standorte, der geplanten selbständig öffentlich rechtlichen Anstalt. Auf dem Bruderholz ist vorgesehen, neben der medizinischen Grundversorgung die operativen Disziplinen anzusiedeln. Es handelt sich somit, ohne personell ausformulierte Stellenkonzepte (Chefärzte), um die Kinderchirurgie, Kinderorthopädie, Kindertraumatologie und Kinderurologie. Diese Schwergewichtsbildung bedeutet eine Schwergewichtsverlagerung von Basel auf das Bruderholz. Damit verbunden sind optimale räumliche Bedingungen, um den genannten operativen Disziplinen einen qualifizierten Leistungsausweis zu erbringen. Dafür ist die Schaffung einer eigens konzipierten, neuen Operationsabteilung mit drei unabhängigen Operationssälen und den notwendigen Nebenräumen wie Vorbereitungsraum, Aufwachraum, Gipsraum, Personalräume mit Garderobe und Toiletten und technischen Nebenräumen notwendig. Diese Abteilung ist als ein geschlossenes Ganzes durch Schleusen aus Gründen der Asepsis von den übrigen Baustrukturen zu trennen. Es wird vorgesehen, die Operationsabteilung des Kinderspitals in die Notfallstation des Kantonsspitals Bruderholz zu integrieren, deren Ausbau der Landrat mit der Vorlage 96/175 im letzten November bereits beschlossen hat. In diesem Zusammenhang, unter Berücksichtigung der Vorlage 97/77 des Regierungsrates gestatte ich mir, an den Regierungsrat folgende Fragen zu richten: - 1. Was gedenkt der Regierungsrat vorzukehren, um den Aufbau der notwendigen Operationsabteilung des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals zeitgerecht zu ermöglichen? - 2. Bedingt dieses zusätzliche Raumbedürfnis eine Änderung des beschlossenen Ausbaukonzeptes der Notfallstation des Kantonsspitals Bruderholz? - 3. Sind die Grundausbaupläne noch brauchbar? - 4. Muss das Konzept geändert oder neu überdacht werden, um einen gegenseitig reibungslosen Ablauf sowohl des Betriebes der Notfallstation, wie auch des Betriebes der Operationsabteilung des Kinderspitals zu ermöglichen? - 5. Bedeutet das zusätzliche Vorhaben eine Sprengung des beschlossenen finanziellen Kredites von 10,5 Mio und ist mit einem Nachtragskredit zu rechnen? - 6. Sind verschiedene Ausbaustufen oder Varianten (Mini-, Midi-, Maxi-) vorgesehen? |
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