1997-110
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Landrat / Parlament - Vorlage
97/110
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Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der unformulierten Gemeinde-Initiative betreffend separate Trägerschaft für die Abwasser- und Abfallanlagen zuzustimmen. Konkret heisst das, dass das Amt für Industrielle Betriebe (AIB) aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert und in eine Aktiengesellschaft „Industrielle Betriebe Baselland (IBBL AG)" überführt werden soll . An dieser Aktiengesellschaft sollen Kanton und Gemeinden je zur Hälfte beteiligt sein . Dieser Schritt basiert nicht allein auf dem Vorstoss der Gemeinden vom Sommer 1995, sondern auch auf der Strukturanalyse 1993 der Bau- und Umweltschutzdirektion, Gesprächen mit einer Vielzahl von Gemeinden im ersten Halbjahr 1996 sowie umfassenden Abklärungen über die Möglichkeiten der betrieblichen Ausrichtung des AIB bzw. der Rechtsformen einer gemeinsamen Trägerschaft von Kanton und Gemeinden. Die Abklärungen wurden von einer Arbeitsgruppe vorgenommen, in der neben der kantonalen Verwaltung auch der Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten des Kantons Basel-Landschaft sowie der Verband der Gemeindeschreiber und -verwalter des Kantons Basel-Landschaft vertreten waren. Begleitet wurde die Arbeitsgruppe von einer privaten Management-Beratungsfirma. Der Kanton Basel-Landschaft ist einer der wenigen Kantone der Schweiz, in welchem die Abfall- und Abwasseranlagen vom Kanton betrieben werden. Kapitaldienst- und Betriebskosten in der Abfallwirtschaft und im Gewässerschutz werden im wesentlichen von den Gemeinden bezahlt, welche diese Kosten den Verursacherinnen und Verursachern weiterverrechnen. Störend für viele Gemeinden ist dabei, dass sie den Aufwand des Kantons nicht beeinflussen können, ihren „Kunden" gegenüber aber dafür einstehen müssen. Der Regierungsrat begrüsst es, dass die Gemeinden jetzt mehr Verantwortung für den Abfall- und Abwasserbereich übernehmen wollen. Insbesondere können so auch Synergieeffekte erzielt werden: Probleme werden nicht mehr einseitig aus der Sicht der Gemeinden oder des Kantons, sondern ganzheitlich betrachtet und dort gelöst, wo es am effizientesten und mit dem geringsten Aufwand möglich ist . In der gemeinsamen Trägerschaft sollen die Vorteile des heutigen Systems aufrechterhalten bleiben: Die intensiven Abklärungen haben gezeigt, dass die heutige Betriebsform des AIB (Betrieb von Abfall-, Abwasser- und Energieanlagen unter einem Dach) gegenüber einer Aufsplitterung (z.B. in Zweckverbände) wesentliche Vorteile bietet: In einer grösseren Einheit kann professioneller und kostengünstiger gearbeitet werden. Die bestehenden Strukturen sollen deshalb erhalten bleiben und als Ganzes in die neue Rechtsform überführt werden. Von den vielen geprüften Rechtsformen hat sich die Aktiengesellschaft als die geeignetste erwiesen: Sie bietet am meisten Flexibilität und Autonomie und weist daher sowohl für die Gemeinden als auch für den Kanton die grössten Vorteile auf. Die Form der Aktiengesellschaft heisst im konkreten Fall indessen nicht Privatisierung: Aktionäre sind allein der Kanton und die Gemeinden , und das öffentliche Interesse an der Erfüllung der Aufgaben im Bereich Abfall und Abwasser bleibt auch durch eine entsprechend gestaltete Konzession gewährleistet. Gemeinsam mit den Personalverbänden sollen Verhandlungen bezüglich der Anstellungsbedingungen - in Anlehnung an das Personalrecht des Kantons - zum gegebenen Zeitpunkt geführt werden. Neben der Wirtschaftlichkeit sollen namentlich auch die Belange der Ökologie genau gleich wie bisher berücksichtigt werden. Schliesslich soll auch das Solidaritätsprinzip zwischen den Gemeinden aufrechterhalten werden: alle bezahlen spezifisch gleich viel, unabhängig ob sie an einer „teuren" oder einer "günstigen" Anlage angeschlossen sind. |
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