1997-109
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Interpellation: Antwort des Regierungsrates vom 4.2.97 auf meine Interpellation 96/263 vom 28.11.96 betreffend Wirksamkeitskontrolle am Beispiel der "Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Zusammenarbeit der Behörden" vom 22.2.77 |
Unter Bezugnahme auf die dem Landrat obliegende Aufgabe, die Wirksamkeit Gesetzlicher Vorschriften zu kontrollieren, stellte ich dem Regierungsrat 13 Teil-Fragen zu den §§ 1 und 2 sowie 4 bis 8 der vorgenannten partnerschaftlichen Vereinbarung (SGS 109.11). Mit Ausnahme von drei Frauen, die konkret Bezug nahmen auf die Abfallvereinbarung (95/211) hatten meine Fragen generealen Charakter, d.h. sie bezogen sich auf alle Bereiche der Regierungstätigkeit. Trotzdem beschränkte sich die Antwort des Regierungsrates vom 4.2.97 auf Aktivitäten der Baudirektion und insbesondere auf abfallwirtschaftliche Belange. In der Landratssitzung vom 15.5.97 bemängelte ich die auf einen einzigen Aspekt von bloss einer Direktion ausgerichtete Beantwortung meiner Interpellation 96/263. Herr Regierungsrat A. Koellreuter akzeptierte meine Kritik und stellte gemäss Landratsprotokoll eine umfassende Antwort in Aussicht. Da das Geschäft als abgeschrieben protokolliert wurde, besteht die Gefahr, dass die Antwort später nur mir persönlich, d.h. informell erteilt wird und so dem Landrat sowie der Öffentlichkeit vorenthalten bleibt.
Die Antwort auf die generelle Fragestellung ist jedoch von allgemeinem Interesse. Deshalb erwarte ich eine umfassende offizielle Beantwortung, die auch dem Landrat zugestellt wird. Es handelt sich um eine Aufgabe, die alle Direktionen und nicht nur die Baudirektion betrifft.
Ich unterbreite dem Regierungsrat deshalb noch einmal meine Fragen vom 28.11.96 zur korrekten offiziellen Beantwortung. Die Fragen vom 28.11.97 werden - aus Gründen der Einfachheit - nicht hier wiederholt, sondern dieser Interpellation beigeheftet. |
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