v1997-057

Landrat / Parlament


Postulat von Esther Maag: Einführung eines "Armuts-Bulletins"



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Esther Maag Zimmer, Grüne Fraktion

Eingereicht: 20. März 1997


Nr.: 1997-057





Am 17. Dezember 1996 hat der Regierungsrat meine schriftliche Anfrage, wann im Kanton Baselland eine Armutsstudie erstellt würde, abschlägig beantwortet und auf das Datenmaterial der Gemeinden, der kantonalen Verwaltung und der inzwischen erschienenen nationalen Armutsstudie (NFP 29) verwiesen.

Der Leiter der Fürsorgebehörde des Kantons Baselland, Daniel Anex, versicherte uns in der Zwischenzeit anlässlich eines Hearings, dass das Datenmaterial tatsächlich vorhanden sei.


Anwendbarkeit und Auswertbarkeit des Zahlenmaterials. So fehlt unter anderem eine Aufschlüsselung nach soziodemographischen Kriterien, was jegliches Einleiten von konkreten und vor allem gezielten Massnahmen verunmöglicht.


Es kann auch nicht angehen, dass das Fürsorgeamt die Frage nach der Zahl der Ausgesteuerten weiterhin nicht beantworten kann und auf die Gemeinden verweisen muss (bz vom 12.3.1997). Eine solche Vogel-Strauss-Politik gefährdet nicht nur die soziale Sicherheit, sondern stellt vor allem kleine Gemeinden vor unlösbare Probleme. Damit der Handlungsbedarf genug früh erkannt wird und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden können, bedarf der Kanton Baselland deswegen ganz dringend eines "Armuts-Bulletins".


Wir fordern deshalb den Regierungsrat auf, er möge veranlassen, dass ein periodisch erscheinendes (Einmaligkeit hat keinen Zweck, da sich "die Daten laufend verändern", wie Peter Burri, Sozialberater von Gelterkinden gegenüber der bz vom 12.3.97 richtig bemerkte) Sozial-Bulletin erstellt wird.


Es soll unter anderem folgende Daten enthalten: Verlauf der Arbeitslosenzahlen, Zahl der Ausgesteuerten, der EL-BezügerInnen, der Fürsorgeabhängigen, Bericht über IV-Leistungen etc. Zudem müssen die Daten aufgeschlüsselt sein nach soziodemographischen Kriterien (Alter, Geschlecht, Familienstruktur etc.)


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