v1997-037
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Postulat: Geplante Aufhebung eines Bahnübergangs in Grellingen |
Die SBB planen die ersatzlose Aufhebung des Niveauübergangs `BahnwegA in Grellingen. Als Begründung steht im technischen Bericht der SBB: "Für die notwendige Sanierung (der Schrankenanlage) konnte trotz intensiver Gespräche keine Trägerschaft gefunden werden". Gegen die Aufhebung des Bahnübergangs wehren sich mit Einsprachen u.a. die Gemeinden Duggingen und Grellingen. Die Erneuerung der Barriere würde ca. Fr. 450'000.- kosten, wovon der Bund 56% übernimmt. Vom Restbetrag würde die SBB 25%, die Gemeinde Grellingen als Grundeigentümerin müsste 75% bezahlen. Dem Vernehmen nach ist Grellingen bereit, einen Teil der Kosten, nicht aber die vollen Fr. 146'000.- zu bestreiten. Mit der Schliessung des Bahnübergangs wurde der 2 km lange Bahnweg zwischen Angenstein und Grellingen zu einer Sackgasse. Heute ist der Bahnweg eine sichere und ideale Verbindung für Fussgänger und Velofahrerinnen von Aesch und Duggingen nach Grellingen und weiter. Leider ist der Bahnweg nicht im alten Radwegkonzept des Kantons Bern enthalten und wurde deshalb beim Kantonswechsel auch nicht übernommen. Der Bahnweg ist auch ein signalisierter offizieller Wanderweg. Bei der Aufhebung des Bahnübergangs müsste nach dem geltenden Fuss- und Wanderweg-Gesetz ein neuer Wanderweg geschaffen werden. Der Regierungsrat soll folgende Massnahmen prüfen: 1. Er soll zusammen mit den SBB und den Gemeinden Duggingen und Grellingen eine einvernehmliche Lösung zur Bezahlung der neuen Barriere aushandeln. 2. Er soll bei der laufenden Revision des Radroutenkonzepts den Bahnweg in den Regionalplan aufnehmen. |
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