v1997-022
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Interpellation: um befristete Kontrollschilder |
Bei uns in der Schweiz müssen bekanntlich die Autos auf einem überdurchschnittlich guten technischen Niveau sein, um an den periodischen Kontrollen ohne Beanstandungen zu bestehen. Das ist gut so. Nun kommen aber alle Fahrzeuge einmal in ein Alter, in welchem sich grosse Investitionen nicht mehr verantworten lassen. Diese Fahrzeuge werden von Gastarbeitern gerne in ihre Heimat exportiert, wo sie wieder instandgestellt und noch einige Jahre gefahren werden. Um ein solches Fahrzeug auf seinen Rädern in seine neue Heimat zu fahren, bedarf es einer Versicherung, und eines Kontrollschildes. Grosse Händler überführen solche Autos mit Sattelschlepper, somit werden sie von den nun beschriebenen Problemen nicht betroffen. Wohnt nun der Fahrer oder der Besitzer eines solchen Fahrzeuges in den Kantonen Basel-Stadt, Aargau oder auch Zürich. bestätigt ihm eine dort akkreditierte Garage die Betriebssicherheit seines Autos. und die dortige Motorfahrzeugkontrolle händigt ihm zur Überführung seines Fahrzeuges ein auf einen Monat befristetes Schild mit Versicherung aus. Aber eben nur für Einwohner unserer Nachbarkantone. Hier in Baselland muss zuerst ein Termin für die Vorführung auf der Motorfahrzeugkontrolle verlangt werden. Dann bezahlt man Fr. 60.- für einen 5-minütigen Augenschein eines Experten, also gleichviel wie für eine vollständige Vorführung mit Kontrolle der Abgase, Stossdämpfer, Tacho etc. Dieser Betrag ist in jedem Fall zu hoch, verglichen mit einer periodischen Kontrolle. Fragen: 1. Wer ist zuständig für die Erteilung von befristeten Kontrollschildern? 2. Warum können Garagen im Kanton Baselland die Fahrtüchtigkeitsbeglaubigungen nicht selber erstellen? 3. Wieso wird für einen Augenschein gleichviel Geld verlangt wie für eine vollständige technische Kontrolle? 4. Ist die zuständige Instanz bereit, die heutige Regierung an die umliegenden Kantone anzupassen? |
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