v1997-019
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Motion: für kostenpflichtige Einsprachen beim Baugesetz |
Oftmals werden Bauprojekte durch Einsprachen in ihrer zügigen Abwicklung behindert. Dabei muss in gewissen Fällen davon ausgegangen werden, dass Einsprecher aus eigennützigen Gründen handeln, um Bauwillige von ihrem Vorhaben abzuhalten oder um ihnen dieses zu erschweren. Zumeist werden in einem Einspracheverfahren Gründe aufgeführt, welche nicht in den Bauvorschriften liegen, sondern nachbarrechtlicher Natur sind, Dies ist einerseits für die betroffenen Eigentümer in hohem Masse unangenehm, müssen diese doch wegen der zeitlichen Verzögerung Verluste gewärtigen, welche ihnen nicht ersetzt werden und schafft allgemein Unsicherheiten. Anderseits fühlen sich auch die Unternehmer in ihrer - oftmals dringend gewünschten - Arbeit behindert. Deshalb sollen sowohl das Einsprache- wie auch das Beschwerdeverfahren grundsätzliche kostenpflichtig werden und zwar nach der Regelung, dass nach einer ersten Prüfung durch das Bauinspektorat dem Einsprecher zuerst mitgeteilt wird, ob bzw. dass das Baugesuch öffentlich-rechtlich in Ordnung ist und falls an der Einsprache festgehalten wird ein Kostenvorschuss zu leisten ist. Dieser Vorschuss muss nicht einmal besonders hoch angesetzt werden, da dessen Erhebung ohnehin Wirkung zeigen \Mrd. Die Regierung wird deshalb beauftragt, das Baugesetz in dem Sinne zu ändern, dass 1. Das Einspracheverfahren kostenpflichtig ist, wenn ein Entscheid verlangt wird. 2. Im Einspracheverfahren die Entscheide kostenpflichtig sind. |
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