v1997-013
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Postulat: die Einführung einer Vorruhestandsregelung (Teilpension ab dem 55. Altersjahr) für kantonale Angestellte und Beamte |
Bedingt durch die hohe Sockelarbeitslosigkeit stellt sich auch für den Staat als Arbeitgeber zunehmend die Frage, mit welchen Teilarbeitszeitmodellen die Arbeit besser verteilt werden kann. Eine mögliche Option wäre unter anderem die Einführung einer flexiblen Vorruhestandsregelung (gleitende Pensionierung) ab dem 55. Altersjahr. Statt mit 60 (Vorpension) bzw. 65 beim Kanton in Pension zu gehen, wäre analog der Privatwirtschaft eine Regelung prüfbar, mit der beim Staat beschäftigte Personen schon ab dem 55. Altersjahr freiwillig in Teilvorruhestand treten könnten. Finanzierbar durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, könnte mit diesem Modell nicht nur einem Bedürfnis älterer Arbeitnehmer entsprochen werden, durch eine gleitende Vorpension sich flexibler auf den dritten Lebensabschnitt vorzubereiten, auch für viele Langzeitarbeitslose würde sich mit so einem Modell wieder eine neue Chance eröffnen, eine sinnvolle (Teilzeit-)Arbeitsstelle einzunehmen. Das Modell der gleitenden Vorruhestandregelung wird von der Basler Chemie zur Zeit aktiv wahrgenommen, um vorallem älteren Arbeitnehmern bei Restrukturierungen nicht zu kündigen. Für den Kanton als Arbeitgeber würde sich dagegen in Zusammenarbeit mit dem KIGA die Möglichkeit bieten, für Langzeitarbeitslose bestehende kantonale Arbeitsplätze im Teilzeitverhältnis anzubieten, statt mit finanziell grossem Aufwand neue Einsatz-Arbeitsplätze zu schaffen. Ich bitte daher den Regierungsrat zu prüfen, 1.) wieweit eine Vorruhestandregelung für Staatsangestellte und Beamte ab dem 55. Altersjahr bei den Direktbetroffenen wünschbar wäre? 2.) mit welchen finanziellen Kosten für den Kanton und die Interessierten zu rechnen wäre und wieweit eine allfällige Mitfinanzierung kantonaler Leistungen an der Stelle neu zu schaffender Einsatz-Arbeitsplätze möglich wäre? |
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