v1997-002
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Landrat des Kantons Basel-Landschaft Motion: Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Verbesserung der Standortbedingungen: Optimierung der wirtschaftsrelevanten Verwaltungsprozesse |
Die wirtschaftliche Lage in unserem Kanton ist nicht befriedigend. Zwar liegt der Kanton Baselland mit einer Arbeitslosenquote von 3,6% unter dem regionalen Durchschnitt. Trotzdem bildete sich die Zahl der Beschäftigten zwischen 1994-96 um mehrere Tausend Vollzeitstellen zurück. Zeichen für eine Verbesserung sind kaum auszumachen. Redimensionierung und Umstrukturierung in der Wirtschaft schreiten voran. Aufgrund von Schätzungen ist bis zum Jahr 2000 mit einem Abbau von weiteren 4000 Vollzeitarbeitsplätzen in der Region zu rechnen. Auch für das Jahr 1997 ist laut Regio-Wirtschaftsstudie nur mit einer geringen Zuwachsrate der Wertschöpfung und einem anhaltenden Rückgang der Arbeitsplätze zu rechnen. Negativ wirken sich immer mehr kostenträchtige staatliche Vorschriften aus, z.B. im Umweltschutzbereich. Häufig ist ein vernünftiges Kosten/Nutzen-Verhältnis nicht mehr gegeben. Im weiteren sind gesetzliche Vorschriften und Normen sowie administrative Hindernisse auch im Baubereich anzutreffen. Dies führt zu einem Anstieg der Produktionskosten am Standort Baselland. Der Wettbewerb ist für alle Unternehmen härter geworden: Besonders betroffen sind KMUs. Zwei Drittel aller Arbeitnehmer in unserem Kanton sind in den KMUs beschäftigt, deren Marge laufend kleiner wird, was auf die Löhne drückt, den Selbstfinanzierungsgrad schmälert und sogar die Existenz bedroht. Durch Produktionsverlagerungen in der Grosschemie sind sie als Zuliefertriebe zusätzlich gefährdet. Aber nicht nur Firmen stehen im Konkurrenzkampf, auch Wirtschaftsstandorte kämpfen um die Gunst von ansiedlungswilligen Unternehmen. Als prioritäre Massnahmen sind daher die wirtschaftsrelevanten Prozesse in unserer kantonalen Verwaltung zu überprüfen und so zu optimieren, dass sie einen Standortvorteil bedeuten und dadurch Arbeitsplätze erhalten werden und die Schaffung neuer erleichtert wird. Wir bitten daher den Regierungsrat um Ausarbeitung von Massnahmen, durch welche innovationshemmende und kostentreibende Prozesse in der kantonalen Verwaltung (z.B. bei Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren) optimiert werden, damit Anreize zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen entstehen können. |
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