v1996-236

Landrat / Parlament

Motion: Straffung der vormundschaftlichen Aufsichtsfunktion



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Peter Tobler (Bieri, Buholzer, Fünfschilling, Geier, Kohlermann, Ribi, Schaub, Schär, Schenk, Tschopp H., Umiker (11))

Eingereicht: 31. Oktober 1996


Nr.: 1996-236





Gemäss geltendem Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) bestehen insgesamt 4 vormundschaftliche Behörden, nämlich

Schon diese Auflistung zeigt, dass die ganze Struktur kompliziert und veraltet ist. Dies führt zu aufwendigen und teuren Verfahren, weiche bloss mehr Arbeit, nicht aber auch mehr Qualität zur Folge haben. Dies sei an zwei Bespielen verdeutlicht:


Der Regierungsrat wird daher eingeladen, das EG ZGB in dem Sinne zu revidieren, dass


Ettingen, 31. Oktober 1996
Peter Tobler




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