v1996-218

Landrat / Parlament


Motion von Claudia Roche: Berufsmaturität für Berufe im Gesundheitswesen



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Claudia Roche, SP (Aebi, Aeschlimann, Chappuis, Giger, Halder, Heeb, Janiak, Jäggi, Klein A., Krähenbühl, Laube, Meschberger, Nussbaumer, Portmann, Rudin Ch., Rudin K., Rück, Schelble, Schilt, Wüthrich, Ziegler (21))

Eingereicht: 17. Oktober 1996


Nr.: 1996-218





Die Schweizerische SanitätsdirektorInnenkonferenz (SDK) hat am 23. Mai 1996 das "Profil für eine Fachhochschule Gesundheit" verabschiedet. Damit ist der politische Wille ausgesprochen, solche Fachhochschulen einzurichten.

Die Zulassungsbedingungen zu einer FH Gesundheit sind gemäss Art. 5 des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen wie folgt vorgesehen:


- abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen & Allgemeinbildung
- Abschluss einer allgemeinbildenden Schule & strukturiertes Praktikum (mind. 1 Jahr)
- bereichsfremde Berufsmaturität & strukturiertes Praktikum.


Den Absolventinnen und Absolventen von Baselbieter Ausbildungsstätten - im Gesundheitswesen wie auch der Sekundarstufe II - ist der Zugang zur Fachhochschule Gesundheit zu ermöglichen.


Da die Ausbildungen im Gesundheitswesen unter kantonaler Hoheit stehen, bitte ich die Regierung,


- Lehrgänge zu schaffen, die zur Berufsmaturität für Berufe im Gesundheitswesen führen,
- strukturierte Praktika bereitzustellen für Personen, die Schulen auf der Sekundarstufe II erfolgreich abgeschlossen haben bzw. eine bereichsfremde Berufsmatura gemacht haben.


Die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Nachbarkantonen ist dabei anzustreben.


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