v1996-101
Landrat / Parlament
Motion von Ernst Thöni: Änderung der Verordnung 786.211 über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Ernst Thöni-Martin, FDP (Ballmer, Bieri, Brodbeck, Buholzer, Dalcher, Felber, Frey, Kohlermann, Moll, Ribi, Schenk, Schneeberger, Tobler, Tschopp (14))
Eingereicht: 18. April 1996
Nr.: 1996-101
Es ist unbestritten, dass die Öl- und Gasfeuerungen gestützt auf die Luftreinhalteverordnung regelmässig kontrolliert werden müssen. Die heutige Regelung bringt jedoch eine unnötige Doppelspurigkeit verbunden mit einer unnötigen doppelten Belastung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.
Um das einwandfreie Funktionieren der Haus-Feuerungsanlagen gewährleisten zu können, schliessen die meisten Besitzerinnen und Besitzer Serviceverträge ab, mit Fachfirmen welche über speziell ausgebildetes Personal verfügen. Im Rahmen dieser Verträge werden, nebst den Wartungsarbeiten an den Brennern, auch mindestens einmal jährlich Rauchgaskontrollmessungen durchgeführt, und ein Messprotokoll darüber erstellt.
Diese Fachleute müssen die eidgenössische Berufsprüfung für die Feuerungskontrolle ablegen und Sie messen mit den gleichen Messgeräten wie der amtliche Feuerungskontrolleur der Gemeinde. Sie können darüber hinaus die Anlage gleichzeitig auf den besten Abgaswert und Wirkungsgrad einstellen, eine Sicherheitsüberprüfung machen und, in Absprache mit dem Betreiber, allenfalls notwendige Interventionen vornehmen.
Um Doppelspurigkeiten und unnötige Mehrkosten zu vermeiden, sollte deshalb auf die amtliche Kontrolle "vor Ort" verzichtet werden. Die administrative Führung der Kontrollen können, - analog den bereits bekannten periodischen Wartungen von Heizöltanks oder wie für die Abgaskontrollen bei den Personenwagen sowie neu auch bei den Nutzfahrzeugen -, weiterhin durch die Gemeinden und das Lufthygieneamt beider Basel erfolgen. Selbstverständlich soll das LHA beider Basel Stichproben-Kontrollen machen können.
Bereits haben verschiedene Städte (Zürich, Schaffhausen und Basel etc.) mit Erfolg dieses Modell übernommen. Als "Ideen-Muster" für die Ausarbeitung der vorzunehmenden Änderung der Verordnung 786.211 füge ich dieser Motion eine Kopie der "Aufforderung zur Brennerrevision" des Kantons Basel-Stadt als Anhang bei.
Ich bitte den Regierungsrat die Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden, im besonderen die Paragraphen §2, §4, §6, §7 und §8 in dem Sinne zu ändern, dass die periodischen Öl- und Gasfeuerungskontrollen nicht mehr durch "Gemeindekontrolleure" sondern durch ausgewiesene Fachfirmen ausgeführt werden müssen. Ausser Stichproben-Kontrollen durch das LHA soll lediglich die administrative Verwaltung der Messprotokolle Sache der Gemeinden bleiben.
Back to Top