v1996-041
Landrat / Parlament
Postulat von Peter Degen: Kontrolle der Feuerungsanlagen durch spezialisierte Service-Firmen oder Gemeinden
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Peter Degen, SD
Eingereicht: 15. Februar 1996
Nr.: 1996-041
Im Kanton Baselland werden heute Feuerungsanlagen durch die Gemeinden periodisch auf Wärmeverluste und Abgase kontrolliert.
Aufgrund der komplexen Brennertechnik, brauchen aber viele der Feuerungsanlagen eine periodische Kontrolle und Wartung.
Dies wird heute vorallem durch spezialisierte Firmen und Fachleute wahrgenommen.
Es ist aber für viele nicht mehr nachvollziehbar, dass zur Wartung und Kontrolle der Feuerungsanlagen durch spezialisierte Firmen, die Gemeinden im Auftrag des Kantons, zusätzliche Kontrolluntersuchungen mit entsprechender Kostenfolge für die Besitzer bzw. Mieter wahrnehmen.
Ein Missbrauch aufgrund der komplexen Messtechnik und automatischen Zahlenauswertung ist ja auszuschliessen.
Ich bitte daher den Regierungsrat zu prüfen,
1.) ob für die periodische Kontrolle von Feuerungsanlagen im Kanton Baselland, Wartungen bzw. Messungen von spezialisierten Firmen gleichwertig wie Gemeindekontrollen anerkannt werden, sodass nur einmal kontrolliert (und bezahlt) werden muss.
2.) ob nur noch im Zweifelsfalle, als Ausnahme, eine gebührenpflichtige Nachkontrolle durch die Gemeindeorgane notwendig ist.
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