v1996-036
Landrat / Parlament
Motion von Max Ribi: Abschaffung des Datenschutzbeauftragten
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Max Ribi, FDP
Eingereicht: 15. Februar 1996
Nr.: 1996-036
Seit dem Erlass des Gesetzes über den Schutz von Personendaten auf Anfang 1992 ist dieser Teil des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger bei den Behörden von Kanton und Gemeinden zur laufenden und selbstverständlichen Aufgabe geworden. Über die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten wird regelmässig in einem Bulletin berichtet. Beim Studium dieser Publikation bin ich zur Auffassung gelangt, dass für die noch bestehenden Datenschutzprobleme keine besondere Dienststelle nötig ist - ich habe manchmal den Eindruck, dass Probleme geschaffen werden, weil praktisch keine mehr bestehen. In den Verwaltungen ist es selbstverständliche Pflicht jedes Vorgesetzten, mit Fingerspitzengefühl für den angebrachten Persönlichkeitsschutz zu sorgen. Ein perfektionistischer Datenschutz ist dabei hinderlich. Wer sich beispielsweise für ein öffentliches Amt (z.B. Staatsanwalt) meldet, weiss, dass sein Name publik wird, denn die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wer für eine solche Wahl antritt. Ebenso klar ist aber, dass Beurteilungen, Qualifikationen und Empfehlungen nicht in die Öffentlichkeit gehören.
Die Regierung wird deshalb eingeladen, eine Vorlage zur Änderung des Gesetz über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz) vorzulegen, mit welcher die kantonale Aufsichtsstelle (der Datenschutzbeauftragte) abgeschafft wird und die verbleibenden Aufgaben durch eine neu zu schaffende Kommission wahrgenommen wird.
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