v1996-027

Landrat / Parlament


Postulat: lnstallierung von Solaranlagen ohne Baubewilligungen



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Autor: Peter Brunner, SD

Eingereicht: 5. Februar 1996


Nr.: 1996-027





Mit der Neuorientierung der Baselbieter Energiepolitik, die vermehrt den Schwerpunkt auf das Energiesparen legt, stellt sich neu auch die Frage, mit welchen indirekten Massnahmen (zum Beispiel vereinfachtes Bewilligungsverfahren) die Solar- und Photovoltaik-Technologie kantonal gefördert werden kann?

Im Kanton Bern können heute, von Ausnahmen abgesehen, Solaranlagen ohne Baubewilligungen installiert werden. Je nach Standort und Bauweise der geplanten Anlage und je nach Auflagen für Objekte und Zonen, werden dabei drei Wege zur Realisierung einer Solaranlage unterschieden:


Ohne Baubewilligung und ohne Feststellungsverfügungen: Alle Kollektorenanlagen ausserhalb von Schutzgebieten und Schutzobjekten.


Mit Feststellungsverfügungen: Kollektorenanlagen die den kantonalen Empfehlungen bzw. Vorschriften entsprechen aber schwierig zu beurteilen sind.


Mit Baubewilligung: Alle Kollektorenanlagen auf Schutzobjekten oder in Schutzgebieten.


Mit diesem vereinfachten Verfahren ist es im Kanton Bern also möglich, in den meisten Fällen Solaranlagen gemäss den kantonalen Richtlinien bewilligungsfrei zu installieren.


Im Kanton Solothurn soll analog dem Kanton Bern ein ähnliches Bewilligungssystem Anwendung finden.




Ich bitte daher den Regierungsrat, zu prüfen,


wieweit auch im Kanton Baselland Solaranlagen ohne Baubewilligungen installiert werden können bzw. nur mehr in speziellen Ausnahmefällen Baubewilligungen notwendig sind.




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