v1995-172
Landrat / Parlament
Postulat von Max Ribi: Für verständliche Steuerabrechnungen
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Max Ribi, FDP (Ballmer, Bieri, Brodbeck, Buholzer, Dalcher, Fünfschilling, Geier, Jourdan, Kohlermann, Moll, Piller, Schaub, Schär, Steiner, Thöni, Tobler, Tschopp H., Umiker (18))
Eingereicht: 21. September 1995
Nr.: 1995-172
Der Unterzeichnete wurde zur gleichen Zeit mit definitiven Steuerabrechnungen der Jahre 1992, 1993, 1994, 1995 von Bund, Kanton und Gemeinde beglückt. Jede Abrechnung wurde in einem separaten Couvert geschickt. Die 3 Steuerarten wurden nach verschiedenen Gesetzmässigkeiten abgerechnet. Waren sie verständlich und nachvollziehbar? - Nein. Ist der Unterzeichnete ein Einzelfall? - Nein. Die freundliche Auskunftsperson bei der kantonalen Steuerverwaltung bestätigte mir, dass es sehr viele Rückfragen gebe. Die kantonale Steuerabrechnung funktioniert nicht wie die Gemeindesteuer der Gemeinde Allschwil nach dem Prinzip des Weiterverbuchens eines Zahlungsüberschusses auf das nächste Jahr mit entsprechender Verzinsung. Weit gefehlt. Auf der Abrechnung 1992 beobachtete ich eine Verbuchung aus dem Jahre 1995. Am Schluss wurde der Zahlungsüberschuss noch per Post zurückbezahlt. Der Betrag errechnete sich aus der Summe aller Abrechnungsüberschüsse. Bei der Bundessteuer wurde der Überschuss aus dem Vorjahr bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt.
Das Thema Steuern ist für die Bürgerinnen und Bürger ein sensibler Bereich. Deshalb ist es sehr wichtig, dass verständliche, nachvollziehbare Steuerabrechnungen an die Bürgerinnen und Bürger verschickt werden. Ziel: kein Ärger, keine Umtriebe, wenig Rückfragen.
Meiner Meinung nach sollte die Abrechnung wie ein Auszug aus einem Bankkonto aussehen. Bei den Verzugs- und Vergütungszinsen sollten Zinsfuss, von welchem Betrag berechnet und Dauer ersichtlich sein. Der Steuerzahler sollte wählen können zwischen a) Überschuss zurückfordern oder b) Stehenlassen des Überschusses auf dem Steuerkonto unter Angabe des Zinsfusses. Die Abrechnung Staatssteuer und die Abrechnung Bundessteuer sollten nach den gleichen Grundsätzen erfolgen.
Antrag
Der Regierungsrat wird gebeten, ein verständliches und bürgerfreundliches Steuerabrechnungssystem einzuführen.
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