v1995-157
Landrat / Parlament
Motion: Gemeindeautonomie für Amtszeitbeschränkung von Gemeindebehörden
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Zu Hinweise und Erklärungen
Autor: Urs Steiner, FDP (Ballmer, Bieri, Brodbeck, Felber, Fünfschilling, Herter, Hügli, Jourdan, Kohlermann, Piller, Schaub, Schär, Schneeberger, Thöni, Tobler, Tschopp H., Umiker (17))
Eingereicht: 11. September 1995
Nr.: 1995-157
In der Verfassung des Kanton Basellandschaft, die am 4. November 1984 vom Volk gutgeheissen wurde, ist im Gegensatz zum Landratsmandat, keine Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden vorgesehen. D.h. selbst wenn eine Gemeinde eine Amtszeitbeschränkung einführen will (oder wie etliche Laufentaler Gemeinden beibehalten möchten), fehlt ihr dabei die rechtliche Grundlage.
Der Regierungsrat wird daher beauftragt, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, wonach die Gemeinde autonom ist, für ihre Behörden eine Amtszeitbeschränkung einzufahren.
Begründung
- Viele Laufentaler Gemeinden kannten in ihrem (bernischen) Organisations- und Verwaltungsreglement eine Amtszeitbeschränkung für Mitglieder der Gemeindebehörden und haben damit äusserst positive Erfahrungen gemacht.
- Im Verlaufe 1995 wird das Baselbieter Stimmvolk über das neue kantonale Gemeindegesetz abstimmen, wobei den Gemeinden mehr Autonomie gewährleistet wird. Mit der Annahme dieses überarbeiteten Gemeindegesetzes müssen die Gemeinden in den nächsten Jahren ihre Gemeindeordnung überarbeiten. Ganz im Sinne der laufenden Gemeindeautonomiebewegung wäre es dabei ein weiterer Schritt in Richtung mehr Autonomie, den Gemeinden freizustellen ob sie eine Amtszeitbeschränkung für ihre Gemeindebehörden einfuhren wollen oder nicht.
- Keine Amtszeitbeschränkung kann zu Verdruss junger, sich aktiv am Gemeindegeschehen beteiligter Bürger und Bürgerinnen führen, da sie in der Regel wenig Chancen sehen, gegen bisherige, gewählte Behörden zu reussieren.
- Eine in der Gemeindeordnung festgelegte Amtszeitbeschränkung kann die politischen Aktivitäten in einer Gemeinde fördern und fordert die örtlichen Parteien zu aktiverer Politik heraus.
- Mit der geforderten Einführung einer (fakultativen) Amtszeitbeschränkung vergeben sich die Gemeinden nichts, denn es sind die Bürgerinnen die im Rahmen der Überarbeitung der Gemeindeordnung darüber zu entscheiden haben.
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