v1995-073

Landrat / Parlament


Motion von Franz Ammann: Gleichstellung Verheirateter und Alleinstehender bei der Vermögenssteuer



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Franz Ammann, SD (Peter Brunner, Peter Degen, Reto Immoos, Rudolf Keller)

Eingereicht: 23. März 1995


Nr.: 1995-073





Nach neusten Bundesgerichtsurteilen ist eine gewisse Nivellierung der Einkommenssteuer zum Nachteil der Verheirateten gegenüber den Konkubinatspaaren und Alleinstehenden zulässig, sofern die Steuerlast insgesamt ausgewogen und in einem tolerierbaren Rahmen ist. Die Frage der steuerlichen Benachteiligung, Bevorzugung und Gleichstellung ist daher letztendlich auch immer eine gewisse Ermessensfrage und gesellschaftspolitische Gewichtung. Bei der Vermögenssteuer im Kanton Baselland zahlen Verheiratete gegenüber den Alleinstehenden bzw. in Konkubinat lebenden Paaren erheblich mehr Vermögenssteuer. Dies überschreitet den Rahmen des noch tolerierbaren massiv. Beispiel:

Verheiratete Ehepaare




Im Konkubinat lebende Steuerpflichtige


1. Person




2. Person




Vermögenssteuer:




Der Regierungsrat wird daher beauftragt,


bei der nächsten Steuergesetzrevision die Vermögenssteuer der Familien gegenüber Konkubinatspaaren durch einen gerechteren Tarif anzupassen.


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