v1994-242
Landrat / Parlament
Motion von Danilo Assolari: Milderung der unsozialen Auswirkungen der Gebührenerhebung nach dem Verursacherprinzip
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Danilo Assolari, CVP (Andres, Gschwind, Jeitziner, Jermann, Kuhn, Mächler, Metzger, Meury A., Peter, Stöcklin, Weishaupt)
Eingereicht: 10. November 1994
Nr.: 1994-242
Das eidgenössische und das kantonale Umweltschutzgesetz schreiben zwingend die Kostentragung nach dem Verursacherprinzip vor.
Die Verlagerung der Kostendeckung von den direkten Steuern zu indirekten Steuern, in Form von Gebühren, fördert den Umweltschutzgedanken und ist meines Erachtens gerechtfertigt, sofern dies nicht zu einer Erhöhung der gesamten Steuerbelastung führt. Im Gegensatz zu den direkten Steuern, die mit der Progression einen sozialen Ausgleich schaffen, weisen die nach dem Verursacherprinzip erhobenen Gebühren keine soziale Komponente auf. Dadurch entsteht für Familien mit Kindern und niedrige Einkommen eine überproportional stärkere Gesamtsteuerbelastung. Um die bei den direkten Steuern in der Schweiz vorhandene Solidarität auch bei einer Umlagerung auf indirekte Steuern in Form von Gebühren aufrecht zu erhalten, ist eine geeignete steuerliche Entlastung für Familien mit Kinder und für niedrige Einkommen zu gewähren.
Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. die steuerliche Mehrbelastung von Familien mit Kindern und niedriger Einkommen infolge Umlagerung von den direkten zu indirekten Steuern in Form von Gebühren abzuklären.
2. dem Landrat bei der nächsten Steuergesetzrevision geeignete steuerliche Entlastungen für Familien mit Kindern und für niedrige Einkommen als Ausgleich zur stärkeren Gesamtsteuerbelastung zu unterbreiten.
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