v1994-169
Landrat / Parlament
Motion von Roland Meury: Die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen der sogenannten "zweiten Generation"
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Roland Meury, Grüne (Graf R., Müller, Ott, Stauber, von Arx, Zimmermann(6))
Eingereicht: 5. September 1994
Nr.: 1994-169
Am 12. Juni wurde der Bundesbeschluss über die Revision der Bürgerlnnenrechtsregelung in der Bundesverfassung (Art. 44 Abs. 3 und 4; erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerlnnen) in der Volksabstimmung zwar mit einem Volksmehr von 1'114'561 (52,9 Prozent) gegen 993'686 (47,1 Prozent) der Stimmen angenommen, doch scheiterte die Verfassungsrevision bekanntlich am Ständemehr. Im Kanton Basel-Landschaft wurde die erleichterte Einbürgerung mit 43'278 gegen 38'351 der Stimmen, in einzelnen Gemeinden gar mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen.
Um dem mit diesen eindrücklichen Zahlen zum Ausdruck gekommenen politischen Willen der Mehrheit der Bevölkerung ein neues Gefäss zu geben, haben kurz nach der Abstimmung vom 12. Juni die sechs Westschweizer Kantonsregierungen gemeinsam mit derjenigen des Kantons Bem die Absicht bekundet, die erleichterte Einbürgerung jugendlicher Einwohnerlnnen ausländischer Herkunft unter gegenseitiger Absprache auf kantonaler Ebene zu regeln (vgl. Beilage).
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wird hiermit von den Unterzeichneten darum gebeten,
1. die erleichterte Einbürgerung für ausländische Jugendliche im Kanton Basel-Landschaft einzuführen;
2. zu erwägen, im Hinblick auf eine in möglichst weiten Teilen der Schweiz einheitlich geltende Regelung eine Zusammenarbeit mit der "Konferenz der Westschweizer Kantone" anzustreben.
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