v1994-089
Landrat / Parlament
Motion: Vereinfachtes Baubewilligungs-Verfahren beim Einbau von Solarenergie-Anlagen
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Autor: Edith Stauber (+ 9), Grüne
Eingereicht: 18. April 1994
Nr.: 1994-089
Der Bau einer Solarenergie-Anlage bedarf gemäss geltender Gesetzgebung eines ordentlichen Baubewilligungs-Verfahrens. Obschon es sich in der Regel einzig um eine Glasfläche auf dem Dach handelt, muss das Gesuch mit Situationsplan und der geforderten Anzahl Plankopien eingereicht werden. Abgesehen davon, dass zahlreiche Gemeinden beim Bau von Solaranlagen noch immer zusätzliche Anschlussgebühren erheben, führt auch das Baubewilligungs-Verfahren je nach Vorgehen und Planerkosten zu einer recht bedeutenden Verteuerung eines Solarenergie-Projektes.
Sowohl das Bundesprogramm "Energie 2000" als auch viele Kantone fördern den Bau von Solarenergie-Anlagen als Beitrag zur Erhöhung der erneuerbaren Energie. Um der Situation entgegenzuwirken, dass eine Fördermassnahme gleich zu einem beträchtlichen Teil durch Verfahrenskosten und kommunale Anschlussgebühren neutralisiert wird, sollte der Kanton auf einen Verzicht aller verteuernden Massnahmen hinarbeiten.
In zahlreichen Kantonen werden selbst für grosse Bauvorhaben die Bewilligungsverfahren gestrafft und vereinfacht. Dieser Grundsatz sollte auch und insbesondere für kleine Bauten wie Solarenergie-Anlagen gelten, die aus bekannten Gründen im allgemeinen Interesse liegen.
Antrag:
Der Kanton legt für Klein-Solarenergie-Anlagen bis 12 Quadratmeter Fläche in Wohngebieten ohne besondere Schutzbestimmungen ein vereinfachtes Baubewilligungs-Verfahren fest und ermächtigt allenfalls die Gemeinden, diese Bewilligungen zu erteilen.
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