v1994-011

Landrat / Parlament


Motion von Max Ribi: Einführung einer Abschlussprüfung und einer Eignungsabklärung am Ende der Sekundarschulstufe I, Änderung von § 57 des Schulgesetzes



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Max Ribi, FDP (A. Ballmer, R. Kohlermann, A. Brodbeck, B. Fünfschilling, W. Bernegger, C. Hockenjos, T. Umiker, S. Buholzer, R. Marti, H. Tschopp, R. Schneeberger, H.R. Bieri, R. Felber, H. Waibel, R. Eberenz, H.U. Jourdan, P. Tobler, E. Thöni, P. Jenny, R. Moll)

Eingereicht: 20. Januar 1994


Nr.: 1994-011





Während in den 50er- und 60er-Jahren der Ruf nach besserer Ausnützung unseres Bildungspotentials erscholl und in der Folge einen enormen Ausbau der Mittelschulen und Hochschulen bewirkte, stehen wir heute vor der Tatsache, dass die Gymnasien und Hochschulen überlaufen werden und die Ausbildung über die Berufslehre zu wenig ergriffen wird. Die Proportionen zwischen akademischer Ausbildung und der Ausbildung über die Berufslehre sind nicht mehr gewahrt. Die gute Mischung war die Stärke unserer Volkswirtschaft.

Die Diskussionen über eine wirkungsvollere Weichenstellung am Ende der Sekundarschulstufe I zur geeigneten Berufsbildung hin sind schon sehr alt. Die heutige Regelung, § 57 des Schulgesetzes, lautet wie folgt:


1 Gymnasium und Diplomschulen schliessen prüfungsfrei an die progymnasiale Abteilung der Sekundarschule an.


2 Absolventen der allgemeinen Abteilung einer Sekundarschule oder einer ungeteilten Sekundarschule werden aufgenommen, wenn sie sich über eine entsprechende Begabung und eine im wesentlichen genügende Vorbildung ausweisen. Für diese Schüler können Nachholstunden durchgeführt werden. Der Regierungsrat legt die Übertrittsbedingungen fest.


Wenn die Matur weiterhin die Berechtigung zum Besuch der Hochschule beinhalten soll, muss etwas unternommen werden. Sonst werden die Hochschulen gezwungen sein, Aufnahmeprüfungen einzuführen. Gewisse Vordiplomprüfungen haben diesen Charakter bereits. Es wird gnadenlos gesiebt. Wie im Artikel von Dr. H. Hänger in den Basellandschaftlichen Schulnachrichten 4/93 nachzulesen ist, steht der Kanton Basel-Landschaft mit einer Maturandenquote (Anzahl Maturanden pro 100 19-jährige) mit 19% an vierter Stelle in der Schweiz nach Genf (26%), Tessin (21%), Basel-Stadt (20%).


Die Übertrittsquote aus den Progymnasien an das Gymnasium steigt und steigt. Die alarmierende Marke 45 ist am Gymnasium Oberwil erreicht. "Je mehr überforderte Schüler an einem Gymnasium sind, desto häufiger sind die Klagen über Schulstress und die Lehrerarbeit ist erschwert und wäre möglicherweise für die Begabteren effizienter einzusetzen", schreibt Dr. E. Hänger.


Wir stehen vor einem neuen Universitätsvertrag. Angesichts der immer grösseren Zahl von Baselbieter Studentinnen und Studenten werden die finanziellen Forderungen an den Kanton Basel-Landschaft immer mehr in die Höhe geschraubt. Weiter gibt es zu bedenken, dass jeder Maturand für den Kanton rund Fr. 10'000.-- pro Jahr kostet. Wie aus den Zahlen der Rechnungen und Voranschläge abgeleitet werden kann, sind die Kosten im Bildungswesen überproportional gestiegen. In die falsche Richtung eingesetztes Ausbildungsgeld ist volkswirtschaftlich nicht zu verantworten.


Anlässlich der Landratsdebatte vom 6.9.1993 zur Motion 92/150 von Dorothee Widmer, die überwiesen wurde und die die Dauer des Gymnasiums auf 3 Jahre festlegt, wurde die Problematik der kürzeren Gymnasialzeit erkannt: Straffung des Unterrichts und gleiche Vorbildung der Eintretenden. Es war von Abschlussprüfungen oder Aufnahmeprüfungen die Rede.


Die praktische Berufslehre wird mit der Berufsmatur attraktiver gemacht. Wenn die Übertrittsbedingungen von Ingenieurschulen HTL an die Hochschulen für begabte Absolventen noch gemildert werden, ist dieser Ausbildungsweg sehr lohnend; er bringt Theorie und Praxis wie kein anderer.


Schlussfolgerungen: Der gute Ausbildungsstand unserer Gymnasien ist zu erhalten. Die Einführung von Aufnahmeprüfungen an die Hochschulen ist abzuwenden. Die praktische Berufslehre ist noch mehr zu fördern. Die finanziellen Mittel des Kantons für die Ausbildung sind gezielter und wirkungsvoller einzusetzen.




Antrag:


Der Regierungsrat wird gebeten, eine Vorlage zur Änderung von § 57 des Schulgesetzes zu unterbreiten, in der die Einführung einer Abschlussprüfung und einer Eignungsabklärung am Ende der Sekundarschulstufe I und die daraus sich ergebenden Modalitäten zum Übertritt an die Gymnasien und Diplomschulen festgeschrieben werden.


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