v1994-010

Landrat / Parlament


Postulat der Petitionskommission:"Sicherung des Fussgängerübergangs Hauptstrasse Langenbruck durch eine Lichtsignalanlage"



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Petitionskommission

Eingereicht: 12. Januar 1994


Nr.: 1994-010





Am 30. Mai 1993 reichte Margrit Felix Horbaty aus Langenbruck dem Landrat folgende Petition ein:


1. Die Petition


Sicherung des Fussgängerübergangs Hauptstrasse Langenbruck durch eine Lichtsignalanlage.


Ausgangslage: Langenbruck wird durch die relativ stark befahrene Obere Hauensteinstrasse auf der Süd - Nordachse durchquert. Der grösste Teil der Wohnsiedlungen befindet sich auf der einen Seite (West) der Oberen Hauensteinstrasse, wichtige öffentliche Gebäude wie Schule, Turnhalle, Kindergarten und die Kirche befinden sich auf der gegenüberliegenden Seite. (Ost) Der allergrösste Teil der Schüter, Kindergärtler, Kirchgänger und Friedhofsbesucher müssen auf einem der drei ungeschützten Fussgängerstreifen die stark befahrene Hauptstrasse überqueren. Der Schulweg führt über diese Strasse. Ein Kadettendienst kann nicht eingeführt werden, da die Kinder ab der 5. Klasse die Schulen in Waldenburg und Oberdorf besuchen.


Abklärungen des Gemeinderates mit der Kantonalen Verkehrsabteilung in Lausen führten zu keiner Lösung dieses Problems.


Damit auch die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Kindergartenschüler, betagte Menschen) die verkehrsreiche Hauptstrasse gesichert passieren können, gelangen wir mit folgenden Forderungen an den Landrat:


- Der Fussgängerstreifen auf der Höhe der Milchzentrale ist durch eine Signalanlage zu schützen.


- Diese Anlage ist so zu konzipieren, dass auch Lastwagen jederzeit korrekt anhalten können.


Die Unterzeichnenden bitten den Landrat, diese Forderungen zu erfüllen.


Die Petition wurde von 163 Langenbrucker EinwohnernInnen unterschrieben und vom Büro des Landrates der Petitionskommission zur Vorberatung überwiesen. Die Petitionskommission behandelte die Eingabe an ihrer 14. Sitzung am 17. September 1993. Da die Verkehrssituation auf dieser stark befahrenen Strasse den Kommissionsmitgliedern bekannt war, verzichtete der Präsident im Einverständnis mit den Kommissionsmitgliedern auf das Ansetzen eines Lokaltermins.




2. Anhörung


Auf Seite der PetentInnen wurden Frau Margit Felix Horbaty, Frau Susanne Meier und Herr Sepp Hasler, alle aus Langenbruck angehört. Die Verwaltung war vertreten durch Herrn Roland Zimmermann, Leiter der Verkehrsabteilung der Kantonspolizei, Lausen.




Die Ausführungen der Petentlnnen:


Das Problem der sicheren Überquerung der Hauptstrasse in Langenbruck bestehe schon lange, sei schon lange bekannt und immer wieder Anlass für Vorstösse gewesen. Die Petition sei eine spontane Reaktion, da der Gemeinderat kürzlich wieder erklärt habe, dass keine bessere als die bestehende Lösung möglich wäre, Lastwagen könnten der kurzen Distanz wegen gar nicht mehr vor dem Rotlicht anhalten. Die Petentlnnen sind der Meinung, dass man einen erkannten Mangel aber nicht einfach so tolerieren dürfe. Man habe sich auf den rotlichtgesicherten Fussgängerübergang geeinigt, ist sich aber im klaren, dass die PetentInnen über grundsätzliche verkehrstechnische Kenntnisse nicht verfügen. Dennoch dürfe man vom Kanton verlangen, die beste Lösungsvariante zu ermitteln. Man könne nun nicht mehr länger auf die geplante Sanierung der Strasse warten. Vor allem aus Rücksicht auf die Kinder müsse eine schnelle und bessere Lösung gefunden werden. Wegen des guten Ausbaus und dem leichten Gefälle verlocke die Hauptstrasse erfahrungsgemäss zu schnellem Fahren trotz der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h. Zudem sei der Fussgängerstreifen weiter oben nicht signalisiert, auch sei nicht ersichtlich, dass man sich im Schulbereich befinde. Erst kürzlich wäre es bei einem Überholmanöver zu einem Fast-Unfall gekommen, bei dem ein Kind mit Sicherheit zu Schaden gekommen wäre.


Die Eltern hätten nun, wenigstens für den Morgen, einen Lotsendienst für Kindergartenkinder organisiert. Dieser freiwillige Lotsendienst könne aber keine Lösung auf Dauer sein. Es sei den Petentlnnen klar, dass nicht innerhalb weniger Monate eine Lösung gefunden werden könne, allerdings wolle man nicht mehr Jahre warten. Man könne es so formulieren: Die Petentlnnen erwarten, dass das Problem im Rahmen der politischen Möglichkeiten so rasch als möglich an die Hand genommen wird. Man sollte nicht warten, bis es auf diesem Fussgängerstreifen zu einem schweren Unfall komme.




Erwägungen der Verwaltung:


Herr Roland Zimmermann sehe sich heute zum ersten Mal mit solchen Klagen über die Verkehrssituation in Langenbruck konfrontiert. Seit im Jahre 1981 in Langenbruck die Situation an der Hauptstrasse überprüft und der Fussgängerstreifen verlegt wurde, seien keine Begehren mehr seitens der Gemeinde beim Kanton eingegangen. Ohne eine genaue neue Prüfung, könne er nicht zur Behauptung des Gemeinderats, ein Lastwagen könne im Fall von Rotlicht gar nicht mehr bremsen, Stellung nehmen. Üblicherweise werden solche Anlagen vom Kanton im Einverständnis mit den Gemeindebehörden erstellt. Die Gemeinde werde jeweils um eine Kostenbeteiligung gebeten und er könne sich vorstellen, dass aus diesen Gründen vom Gemeinderat einfach einmal abgewunken wurde.


Werden derartige Begehren an den Kanton gestellt, kläre man zuerst einmal ab, wieviele Fussgänger an dieser Stelle die Strasse überqueren. Es habe sich aber gezeigt, dass sich das Gefahrenpotential in der Regel noch vergrössere, wenn solche Anlagen infolge seltener (vielleicht durchaus intensiver) Benutzung, noch vergrössere, wenn die Anlage dem Automobilisten meistens grün zeigt. Man könne immer wieder feststellen, dass Automobilisten vom plötzlichen Rotlicht in vergleichbaren Situationen tatsächlich überrascht sind, und nicht mehr anhalten können. Aus diesen Gründen sei man bei der Installation solcher Anlagen immer recht vorsichtig. Weder eine Lotsen- noch eine Ampellösung brächten für die Kinder die absolute Sicherheit. Rücksichtslosigkeit sei ein Faktor, der nie ganz ausgeschaltet werden könne. Die grösste Sicherheit erreiche man mit einem Lotsendienst, wie er in Ettingen durchgeführt werde. Dort lösten sich 25 Erwachsene an einer kritischen Kreuzung für diese Arbeit ab. Eine ähnliche Lösung wäre auch für Langenbruck denkbar. Auf alle Fälle wäre dies für die Gemeinde die billigste Variante, "auch wenn man die Lotsen einmal im Jahr zum Nachtessen einladen müsse".


Sollte hingegen das Begehren vom Landrat unterstützt werden, sei selbstverständlich die Bereitschaft vorhanden, gemeinsam mit dem kantonalen Tiefbauamt, die Situation zu prüfen. Sollte sich erweisen, dass die nötigen Voraussetzungen gegeben sind, dass auch die Gemeinde bereit wäre ihren Anteil zu leisten, sei es durchaus denkbar, in Langenbruck eine Lichtsignalanlage einzurichten.




3. Beratung


Eingangs der Beratung gibt der Präsident den Kommissionsmitgliedern noch einen zuvor schriftlich eingegangenen Vorschlag von Peter Bachmann, Dipl. lng. in Basel, Mitglied des VCS, bekannt. Herr Bachmann fragt, ob es nicht möglich wäre, in der Mitte dieser Strasse eine Verkehrsinsel anzubringen. Dadurch würde der Verkehr einerseits verlangsamt, andrerseits wäre eine Strassenüberquerung einfacher, weil sich die Fussgängerlnnen jeweils nur auf eine Fahrtrichtung konzentrieren müssten. Es sei dies die am raschesten realisierbare Lösungsvariante.


Die Kommissionsmitglieder nehmen diesen Vorschlag mit Interesse auf. Allerdings müsste es sich um überfahrbare Inseln, mit abgeschrägtem Rand handeln, damit die Strasse weiterhin für Schwertransporte offen stehe. Dies würde zwar die Sicherheit wieder einschränken, aber es käme nicht mehr zu riskanten Überholmanövern, wie sie von den PetentInnen eingangs geschildert wurden. Grundsätzlich sei zu begrüssen, wenn sich die Eltern in einem solchen Fall selbst helfen würden. Dies ist die schnellste und angesichts der Finanzknappheit auch preiswerteste Lösung von vergleichbaren Verkehrsproblemen. Auf die Frage eines Kommissionsmitglieds, nach ähnlichen Situationen auf dem Netz der Kantonsstrassen, nach einer Phoritätenliste, wird vom Vertreter der Verwaltung lediglich bemerkt, dass aus der Gemeinde Langenbruck schon seit geraumer Zeit keine Probleme mehr gemeldet wurden.


Auch die Privilegierung des Durchgangsverkehrs zu Lasten der Anwohner wird in der Kommission als störend empfunden. Das Problem sei bekannt und müsse gelöst werden, auch wenn jetzt weder von den PetentInnen noch von den Kommissionsmitgliedem Lösungsvorschläge auf den Tisch gelegt werden könnten. Die Situation müsse überprüft werden, bevor Schlimmeres passiere.


Es wird auf den Widerspruch hingewiesen zwischen dem Petitionstext einerseits: "Abklärungen des Gemeinderates mit der kantonalen Verkehrsabteilung in Lausen führten zu keiner Lösung dieses Problems", und der Aussage des Verwaltungsvertreters andrerseits: "seit den Abklärungen 1981 sind keine Begehren des Gemeinderates aus Langenbruck eingegangen. "


Trotz dieses Widerspruchs beschliesst die Kommission mit 6:0 Stimmen, dem Landrat zu empfehlen:




4. Beschluss


Beide Forderungen der Petition "Sicherung des Fussgängerübergangs Hauptstrasse Langenbruck durch eine Lichtsignalanlage" dem Regierungsrat als Postulat zu überweisen. Sowohl die Petentlnnen als auch die Kommissionsmitglieder sind sich darüber klar, dass auch andere, als die vorgeschlagenen Lösungen, gefunden werden können. Der Regierungsrat möge diese nach Abschluss einer Überprüfung der Situation und nach Gesprächen mit dem Gemeinderat von Langenbruck in einem Bericht oder einer Vorlage dem Landrat erläutern.




5. Antrag


Mit 6:0 Stimmen beantragt die Petitionskommission:


Die Petition "Sicherung des Fussgängerübergangs Hauptstrasse Langenbruck durch eine Lichtsignalanlage" wird dem Regierungsrat im Sinn der Ausführungen in diesem Bericht als Postulat überwiesen.


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