v1993-279

Landrat / Parlament


Motion von Barbara Fünfschilling: Kompetenzen der Rektorate an den Volksschulen



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Barbara Fünfschilling-Gysin, FDP (J. Affentranger, A. Ballmer, W. Bernegger, H.R. Bieri, A. Brodbeck, S. Buholzer, P. Dalcher, R. Eberenz, R. Felber, B. Geier, Dr. C. Hockenjos, H.U. Jourdan, R. Kohlermann, R. Marti, R. Moll, R. Piller, Dr. M. Ribi, R. Schneeberger, Dr. P. Tobler, E. Thöni, Dr. H.R. Tschopp, H. Waibel)

Eingereicht: 6. Dezember 1993


Nr.: 1993-279





Das Schulgesetz vom 26.4.1976 sieht vor, dass

- jeder Schule mit mehr als 5 Lehrern ein Rektor vorsteht,


- der Rektor die Schule gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden vertritt,


- der Rektor die Verantwortung für die Schulorganisation und einen geordneten Schulbetrieb trägt. Im Rahmen dieser Verantwortung ist er Vorgesetzter der Lehrer.


1976 ist man von der Voraussetzung ausgegangen, dass die Führung der Schulen zentral von Liestal gemeistert werden sollte. Dieses System hat sich in der Praxis nicht bewährt, weil Führung und Verantwortung nicht getrennt werden dürfen.


Probleme in der Schule sollten an Ort gelöst werden können. Es ist deshalb nötig, dass die Schulleitungen mehr Kompetenzen erhalten sollen.


Wo gibt es Organisationen, ausserhalb der Schule, die eine Gruppe von 50 Personen und mehr direkt leiten ohne Kompetenzen zu haben ?


Es ist klar, dass das Wahlprocedere für das Rektorat auch gleichzeitig geändert werden muss, weil es nicht angeht, dass Mitarbeiter ihren Chef selber auswählen.




Ich bitte deshalb den Regierungsrat, das Schulgesetz so zu ändern, dass


- die Führungsstrukturen an den Volksschulen verbessert werden,


- die örtlichen Schulleitungen mehr Kompetenzen erhalten,


- gleichzeitig ein Wahlprocedere für Rektorlnnen gesucht wird, das eine optimale Schulleitung ergibt.


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