v1992-249
Landrat / Parlament
Motion von Peter Brunner: Anpassung des Kinderabzuges von 400 Franken (Staatssteuer) an die Teuerung und sozialen Ausgleich für die Einführung und Erhöhung kantonaler und kommunaler Gebühren und Tarife
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Peter Brunner, SD (F. Ammann, P. Degen, R. Immoos, R. Keller)
Eingereicht: 9. November 1992
Nr.: 1992-249
Kinder sind die Hoffnung der Zukunft. Sie machen uns viel Freude, aber auch Sorgen. Ihr Wohl liegt uns am Herzen, und das kostet auch etwas. Mit der Einführung eines pauschalen Kinderabzuges von 400 Franken bei der kantonalen und indirekten kommunalen Steuer, wurde ansatzweise versucht, die grossen Aufgaben und Leistungen der Familien und Alleinerziehenden für die Gesellschaft finanziell anzuerkennen.
Mit der Einführung der Sackgebühr, der teilweise massiven Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren usw. sind aber die öffentlichen finanziellen Belastungen für Familien und Alleinerziehende mit Kindern überproportional stark gestiegen.
Allein die Sackgebühr bringt für Familien mit Kindern eine Verdoppelung bis Verdreifachung der Entsorgungskosten, da diese vorher als Pauschale pro Familie bezahlt werden mussten.
Auch beim Wasserverbrauch, wo nicht nach Grund- und Mehrverbrauch unterschieden wird, ist die Belastung in den letzten Jahren massiv angestiegen. Auch wenn das Verursacherprinzip grundsätzlich richtig ist, so bedingt dies für viele Familien und Alleinerziehende mit Kindern neu einen erheblich grösseren finanziellen Aufwand.
Der Regierungsrat wird daher beauftragt,
1.) das Steuergesetz so zu modifizieren, dass der Kinderabzug von heute 400 Franken der Teuerung angepasst wird.
2.) Entsprechende kantonale und kommunale Gebührenmehrbelastungen mitberücksichtigt werden, nachdem ja in der Diskussion zum Beispiel um die Sackgebühr immer wieder das Argument vorgebracht wurde, dass eine entsprechende Sozialpolitik und Korrektur bei den Steuern zu erfolgen habe.
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