v1992-100

Landrat / Parlament


Motion: Offenlegung der Interessensbindungen der Baselbieter Regierungsräte und Richter



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Autor: Peter Brunner, SD Pfeffingen (und F. Ammann, P. Degen, R. Keller)

Eingereicht: 27. März 1992


Nr.: 1992-100





In verschiedenen Gesetzen und der Verfassung des Kantons Baselland werden die Unvereinbarkeiten beziehungsweise die Interessensbindungen von Parlament, Regierung und den richterlichen Behörden umschrieben. Während nun für den Landrat eine breite Abstützung aller im Kanton vertretenen Interessensgruppen erwünscht ist, dies aber auch durch die Offenlegungpflicht transparent gemacht wird, wird von den Mitgliedern der Exekutive, Verwaltung und der Justiz eine möglichst unabhängige Vollzugspolitik beziehungsweise Rechtssprechung erwartet.

Eine wirklich unabhängige Politik wird es aber nie geben, so dass auch für die Mitglieder des Regierungsrates wie der Justiz eine Offenlegung der persönlichen Interessensbindungen wünschbar ist.


Wie ja die Vergangenheit zeigte, können Regierungsräte Mitglieder militärischer Geheimorganisationen, privat aber auch verschiedener Interessensorganisationen wie zum Beispiel den Kiwanis-Club, Lions und Rotary-Club sowie verschiedensten Logen usw., angehören.


Transparenz schafft Vertrauen und Klarheit. In diesem Sinne ist es nicht nur für die Mitglieder des Landrates sondern auch für die Regierungsräte und die fahrenden Mitglieder der Justiz wünschbar, dass entsprechende Mitgliedschaften in privaten, wirtschaftlichen oder militärischen Organisationen und Verbänden, aber auch familiäre Verknüpfungen (zum Beispiel ist heute im Kanton Baselland die Frau eines Regierungsrates Strafrichterin) offen dargelegt werden.




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