v1992-067

Landrat / Parlament


Motion von Alfred Peter: Eine gleichwertige Besteuerung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren mit Kindern



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Alfred Peter, CVP (D. Assolari, G. Gschwind, A. Jeitziner, M. Kamber, Dr. G. Lusser, E. Schneider, B. Weishaupt, 1 unleserlich)

Eingereicht: 19. März 1992


Nr.: 1992-067





Zwei Artikel im "Cash" und in der "Basler Zeitung", die sich auf eine an der Universität Lausanne durchgeführte vergleichende Steuerstudie stützen, haben das Problem der fiskalischen Belastung von Konkubinatspaaren und Ehepaaren, namentlich mit Kindern, wieder in die öffentliche Diskussion gebracht. Obwohl die Steuergesetzrevision von 1986, die am 1. Januar 1987 in Kraft getreten ist, mit der Einführung des Doppeltarifs das Ziel anstrebte, die fiskalische Bestrafung der Heirat abzuschaffen und Konkubinatspaare und Ehepaare einander steuerlich gleichzustellen, stellen wir heute wiederum eklatante Unterschiede fest. Ehepaare mit Kindern werden z.T. massiv höher besteuert als Konkubinatspaare, wobei die Mehrbelastung offenbar um so ausgeprägter ist, je grösser die Kinderzahl, je geringer das Einkommen und je näher beieinander die Einkommen der beiden Partner sind.

Weil es kein perfektes, allseits befriedigendes Steuersystem gibt, wird der Regierungsrat zunächst beauftragt, abzuklären und dem Landrat zu berichten, ob es sich bei den Differenzen nur um wenige Einzel- und Ausnahmefälle handelt, die sich nicht vermeiden lassen, wenn nicht andere, grössere Ungerechtigkeiten geschaffen werden sollen.


Wenn das nicht der Fall ist, wird der Regierungsrat ersucht, dem Landrat rechtzeitig auf die fällige neue Steuergesetzrevision hin Vorschläge zu unterbreiten, wie die Mehrbelastung der Ehepaare mit Kindern (und allfällige weitere Unzulänglichkeiten) beseitigt werden sollen.


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