v1992-047

Landrat / Parlament


Motion von Ernst Schläpfer: Schaffung einer besseren gesetzlichen Grundlage für die Archäologie



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Ernst Schläpfer, Spezialkommission Natur- und Heimatschutzgesetz

Eingereicht: 13. Februar 1992


Nr.: 1992-047





Bei der Beratung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes hat die Spezialkommission sich über die gesetzlichen Grundlagen und die Bedürfnisse der Archäologie orientieren lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Grundlagen äusserst dürftig sind. Sie bestehen aus

1. der Verordnung vom 10. Oktober 1921 betreffend die Erhaltung von Altertümern;


2. dem Reglement vom 6. Mai 1947 betreffend die Amtsverrichtungen des Präsidenten der Kommission zur Erhaltung von Altertümern, und


3. der Regierungsratsverordnung vom 27. Mai 1980 über die administrative Behandlung von Baugesuchen im Gebiet von Augusta Raurica.


Die Archäologie hat in unserem Kanton vor allem wegen Augusta Raurica, einem Grabungsgebiet von nationaler Bedeutung, einen sehr hohen Stellenwert. Die Kommission hat deshalb einstimmig beschlossen, eine Motion zur Schaffung einer besseren gesetzlichen Grundlage einzureichen. Der Einbezug der Archäologie in das Gesetz über Denkmal- und Heimatschutz wurde nur deshalb abgelehnt, weil nach Aussage von Experten die dazu nötigen Arbeiten und Vernehmlassungen rund 2 Jahre dauern würden. Eine solche Verzögerung wollte die Kommission nicht hinnehmen.


Wir beauftragen die Regierung deshalb, dem Landrat ein Gesetz über die Archäologie vorzulegen.


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