v1991-285
Landrat / Parlament
Motion von Jörg Affentranger: Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Jörg Affentranger, FDP (A. Ballmer, Dr. Chr. Baltzer, W. Bernegger, A. Brodbeck, S. Buholzer, R. Felber, Dr. C. Hockenjos, Dr. P. Jenny, H.U. Jourdan, R. Kohlermann, R. Moll, R. Schneeberger, E. Thöni, Dr. P. Tobler)
Eingereicht: 12. Dezember 1991
Nr.: 1991-285
Das kantonale Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuern wurde 1979 geschaffen. Es zeichnet sich aus durch eine Progressionsskala, die relativ rasch aussteigt und bereits bei Vermögenswerten von 1 Mio Fr. 90 % des Maximalsatzes erreichen. Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass bei abnehmendem Verwandtschaftsgrad die Steuersätze sprunghaft ansteigen. Der Maximalsteuersatz beträgt für freie Zuwendungen 44 %. Das ist so hoch, dass zahlreiche Erblasser nach anderen Möglichkeiten suchen und diese oft auch finden. Die Höhe der fiskalischen Abschöpfung steigt noch weiter an, wenn man berücksichtigt, dass mit einer Geschäftsübergabe oder mit einer Geschäftsaufgabe noch Liquidationsgewinnsteuern von Bund und Kanton erhoben werden und allenfalls auch noch Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern zu leisten sind. Für jeden Ökonomen ist es klar, dass das "fiskalische Optimum" damit überschritten wird. Die Eigentumsbildung wird geschwächt und das ist sowohl politisch wie volkswirtschaftlich unerwünscht.
Der Regierungsrat wird gebeten, eine Revision des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes an die Hand zu nehmen mit folgenden Zielsetzungen:
1. Die Progressionsskala ist zu mildern oder zumindest der Geldentwertung anzupassen.
2. Die Maximalsteuersätze sind auf ein erträgliches Mass zu reduzieren, sodass es wieder attraktiver ist, Vermögen zu bilden und freie Zuwendungen zu machen.
3. Der übermässigen Wertabschöpfung durch Mehrfachbesteuerungen ist Einhalt zu gebieten.
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