v1991-279

Landrat / Parlament


Postulat von Annemarie Spinnler: Ausarbeitung einer Strassenrechnung von Kanton und Gemeinden



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Annemarie Spinnler, SP (E. Aeschlimann, K. Furler, R. Frei, R. Greiner, R. Heeb-Schlienger, M. Hunziker, Dr. A. Klein, W. Kunz, R. Laube, K. Lauper, Dr. P. Niklaus, E. Nussbaumer, V. Ottowitz, G. Schaub, A. Strasser Köhler)

Eingereicht: 11. Dezember 1991


Nr.: 1991-279





Eine kantonale Strassenrechnung wurde im Kanton Baselland erstmals im Jahre 1983 erstellt.

Ein Ueberblick über diese Strassenrechnung der letzten Jahre zeigt, dass jährlich ein durchschnittliches Defizit von rund 39 Mio Franken zu.verzeichnen war. Die durch den motorisierten Verkehr in Form von Verkehrssteuern.und.Benzinzollabgaben bezahlten Beträge deckten und decken somit bei weitem nicht die wirklichen Strassenbau- und Unterhaltskosten. Das jährliche Defizit wurde und wird aus den allgemeinen Staatssteuern gedeckt.


Nicht in der kantonalen Strassenrechnung enthalten sind bis jetzt zudem die zumeist beträchtlichen Strassenaufwendungen der Gemeinden. Um das Ausmass der defizitären Strassenrechnung genauer quantifizieren zu können, ist daher die Ausarbeitung einer jährlichen Strassenrechnung für Kanton und Gemeinden erforderlich. In dieser Rechnung sollen die dem Strassenverkehr zurechenbaren Aufwands- und Ertragspositionen erfasst werden. Neben den einfach quantifizierbaren Aufwendungen verursacht der motorisierte Strassenverkehr auch eine Reihe sozialer Kosten (Lärm, Luftverschmutzung mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Pflanzen, Tieren, Menschen, Gebäudeschäden, Landschaftsverbrauch, überproportional grosser Ausbau des Polizei-, Justiz- und Gesundheitswesens, etc.). Auf diese Kosten soll in der kantonalen Strassenrechnung zumindest verbal hingewiesen werden.




Im Sinne einer verursachergerechten Strassenfinanzpolitik bitte ich den Regierungsrat daher:


- um die Ausarbeitung eines Strassenrechnungsmodelles, das die systematische Erfassung der Gemeindeaufwendungen und -erträge im Strassenwesen analog der kantonalen Strassenrechnung ermöglicht;


- in Zukunft jährlich eine Strassenrechnung mit allen Aufwendungen des Kantons und der Gemeinden zu publizieren und dabei die nicht quantifizierbaren Kosten/Nutzen verbal darzustellen.


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