v1991-231

Landrat / Parlament


Motion von Rene Moser: Förderung politischer Parteien durch den Kanton



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Rene Moser, SD (Franz Ammann, Peter Brunner, Peter Degen, Rudolf Keller)

Eingereicht: 17. Oktober 1991


Nr.: 1991-231





Gemäss der Verfassung des Kantons Baselland, Abschnitt 35, fördert der Kanton die politischen Parteien.

Wie aber der Alltag bei Wahlen und Abstimmungen zeigt, ist dies mehr Wunsch als Wirklichkeit.


Über das stundenlange Verpacken von Flugblättern, das teilweise illegale Aufstellen von Plakatwänden in vielen Gemeinden (der Plakatgesellschaft ist es ja erst in den beiden letzten Abstimmungswochen möglich, alle Plakatwände zu bedienen), bis zu Saalproblemen bei öffentlichen Veranstaltungen, könnte hier manch politisch Engagierter viel erzählen. Zudem wirkt sich die Konzentration der Gemeinde-, Landrats- und Nationalratswahlen auf ein Jahr auch nicht gerade motivierend auf die politisch noch Aktiven in den Parteien aus. Kommen zudem noch kantonale Abstimmungen, Initiativen oder Referenden dazu, so ist das Limit der Leistungsfähigkeit mehr als erreicht. Nicht nur kleinere, auch die grossen Parteien haben heute zunehmend Schwierigkeiten, alle Verpflichtungen mit genügend Parteihelfern einzuhalten. Da aber eine Demokratie von der politischen Auseinandersetzung und den Parteien lebt, ist es zwingend, die Parteien besser zu unterstützten und zu fördern.




Ich bitte daher den Regierungsrat,


bei eidgenössischen oder kantonalen Wahlen und Abstimmungen, den Parteien durch die Bereitstellung entsprechender Infrastrukturen (Verpacken der Flugblätter - zum Beispiel wie in Reinach durch das WBZ), die Bereitstellung von Plakatständern und Plakatwänden im ganzen Kanton, und durch angemessene finanzielle Beiträge die sehr wichtige demokratische Arbeit kantonal zu erleichtern, wie das gemäss Verfassung, Paragraph 35, postuliert wird.


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