v1991-002
Landrat / Parlament
Motion: Ergänzung über die Gewaltentrennung vom 14. Februar 1977
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Zu Hinweise und Erklärungen
Autor: Liselotte Schelble, SP (und F. Deppeler, R. Frei, U. Kaufmann, W. Klaus, A. Klein, W. Kunz, R. Laube, C. Perret, H. Portmann, G. Schaub, H. Schwob, A. Strasser Köhler, W. Zimmerli))
Eingereicht: 14. Januar 1991
Nr.: 1991-002
Im §1 dieses Gesetzes werden Behördenmitglieder und Beamte der Staatsverwaltung, der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden bezeichnet, die mit der Mitgliedschaft im Landrat unvereinbar sind.
Damit nicht gleich bei jeder neugeschaffenen Stelle eine Volksabstimmung anberaumt werden muss, sieht §2 vor, dass der Landrat entscheidet, ob die Bekleidung dieser Stellung mit der Mitgliedschaft im Landrat unvereinbar ist.
Ich bitte den Regierungsrat höflich, unverzüglich dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, in welcher die kürzlich geschaffenen Stellen aufgezählt werden, die eine Mitgliedschaft im Landrat ausschliessen.
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