v1990-251
Landrat / Parlament
Motion von Lukas Ott: Änderung der Lohnklasse für die KindergärtnerInnen
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Lukas Ott, FGL (S. Baldesberger, D. Bertschin, R. Meury, D .Müller, A. Oetterli, R. Sandroni, Dr. F. Steiger, D. Widmer)
Eingereicht: 29. Oktober 1990
Nr.: 1990-251
Für die Besoldung der KindergärtnerInnen im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden zuständig, wobei sich diese nach der Regierungsratsverordnung vom 16. Mai 1982 richten. Danach sind die meisten KindergärtnerInnen in der Lohnklasse 18 eingereiht. Diese Einstufung entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Die Ausbildungszeit wurde vor einigen Jahren von zwei auf drei Jahre verlängert; sie dauert ein Jahr länger als jene der PrimarlehrerInnen. Auch die schulische Präsenzzeit entspricht jener einer Primarlehrerin, eines Primarlehrers. Die Anforderungen im Unterricht, wie sie für die Arbeitsplatzbewertung geltend gemacht werden, sind in etwa die gleichen wie an die Lehrerinnen und Lehrer der Primarschule. Die grosse Lohndiskrepanz zwischen diesen beiden Schulberufen mag darauf zurückzuführen sein, dass dieser Beruf als typischer Frauenberuf in der damaligen Lohnskala weiter hinten eingereiht wurde. Diese Begründung ist heute - wenn sie es je war - nicht mehr stichhaltig.
Heute muss sich die Kindergärtnerin vielfältigen Anforderungen stellen. Von ihr werden ein fundiertes pädagogisches Wissen, die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den Eltern und eine hohe psychische sowie zeitliche Präsenz verlangt. Die Wichtigkeit einer differenzierten, dem Entwicklungsstand des Kindergartenkindes entsprechenden Betreuung und Förderung für dessen weitere schulische "Laufbahn" dürfte nicht bestritten werden. Die möglicherweise früher bestehenden Unterschiede zur Primarschule in den Anforderungen an die Lehrenden sind heute marginal.
Seit längerem sind sowohl die Hauswirtschaftslehrerinnen wie die Kindergärtnerinnen mit dem Anliegen an die Öffentlichkeit getreten, die beiden Berufe im Sinne der Gleichstellung aufzuwerten. Ich bitte deshalb den Regierungsrat,
die Kindergärtnerinnen in die Lohnklasse der PrimarlehrerInnen einzureihen. Allenfalls sind die Pflichtstunden anzupassen. Entsprechend ist auch eine Neueinstufung der KindergarteninspektorInnen vorzunehmen.
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