v1990-065
Landrat / Parlament
Motion von Oskar Stöcklin: Wahl der Lehrervertreter in den Erziehungsrat
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Oskar Stöcklin, CVP-Fraktion (P. Geiser, K. Hiltmann, M. Kamber, Dr. A. Peter, G. Schaub, P. Thüring, U. Thüring, B. Weishaupt)
Eingereicht: 15. März 1990
Nr.: 1990-065
Nach § 122 des Schulgesetzes müssen dem Erziehungsrat 3 Lehrer verschiedener Schularten angehören. Der Vorstand der Kantonalkonferenz hat für die Wahl 3 Doppelvorschläge einzureichen. Gewählt werden 6 Mitglieder vom Landrat und hernach 4 Mitglieder vom Regierungsrat.
Dieses Verfahren hat, was die Doppelvorschläge betrifft, grosse Nachteile und führt zu Verwirrungen und Verfälschungen:
- Die Fraktionen machen Wahlvorschläge. Lehrerkandidaten, die einer Partei angehören oder einer Fraktion nahestehen, sind gegenüber den andern im Vorteil.
- Der Landrat wählt politisch. Die Lehrer sollen jedoch nicht Parteien vertreten, sondern die Schule.
- Der Regierungsrat wird in seiner Wahlmöglichkeit stark eingeschränkt. Wenn etwa durch den Landrat keine Lehrer gewählt werden, muss er von den 4 ihm zur Wahl zukommenden Sitzen 3 an Lehrer geben (bei der letzten Wahl waren es zwei).
- Die Lehrerschaft sollte das Recht haben, ihre Vertreter selber zu bestimmen, ohne Rücksicht auf die politische Zugehörigkeit.
Ich beantrage deshalb, § 122 des Schulgesetzes so zu ändern, dass die amtliche Kantonalkonferenz der basellandschaftlichen Lehrerschaft die Lehrervertreter und -vertreterinnen im Erziehungsrat wählt. Sie müssen verschiedenen Schulstufen angehören. Die restlichen Mitglieder sollen wie bisher durch Landrat und Regierungsrat gewählt werden.
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