v1990-065

Landrat / Parlament


Motion von Oskar Stöcklin: Wahl der Lehrervertreter in den Erziehungsrat



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Oskar Stöcklin, CVP-Fraktion (P. Geiser, K. Hiltmann, M. Kamber, Dr. A. Peter, G. Schaub, P. Thüring, U. Thüring, B. Weishaupt)

Eingereicht: 15. März 1990


Nr.: 1990-065





Nach § 122 des Schulgesetzes müssen dem Erziehungsrat 3 Lehrer verschiedener Schularten angehören. Der Vorstand der Kantonalkonferenz hat für die Wahl 3 Doppelvorschläge einzureichen. Gewählt werden 6 Mitglieder vom Landrat und hernach 4 Mitglieder vom Regierungsrat.

Dieses Verfahren hat, was die Doppelvorschläge betrifft, grosse Nachteile und führt zu Verwirrungen und Verfälschungen:


- Die Fraktionen machen Wahlvorschläge. Lehrerkandidaten, die einer Partei angehören oder einer Fraktion nahestehen, sind gegenüber den andern im Vorteil.


- Der Landrat wählt politisch. Die Lehrer sollen jedoch nicht Parteien vertreten, sondern die Schule.


- Der Regierungsrat wird in seiner Wahlmöglichkeit stark eingeschränkt. Wenn etwa durch den Landrat keine Lehrer gewählt werden, muss er von den 4 ihm zur Wahl zukommenden Sitzen 3 an Lehrer geben (bei der letzten Wahl waren es zwei).


- Die Lehrerschaft sollte das Recht haben, ihre Vertreter selber zu bestimmen, ohne Rücksicht auf die politische Zugehörigkeit.


Ich beantrage deshalb, § 122 des Schulgesetzes so zu ändern, dass die amtliche Kantonalkonferenz der basellandschaftlichen Lehrerschaft die Lehrervertreter und -vertreterinnen im Erziehungsrat wählt. Sie müssen verschiedenen Schulstufen angehören. Die restlichen Mitglieder sollen wie bisher durch Landrat und Regierungsrat gewählt werden.


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