v1989-235

Landrat / Parlament


Motion von der SVP/EVP Fraktion: Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: SVP/EVP Fraktion

Eingereicht: 19. Oktober 1989


Nr.: 1989-235





In den letzten Jahren haben die Bauland- und Liegenschaftspreise eine rasante Entwicklung erfahren, z.T. haben 2- bis 3-fache Erhöhungen stattgefunden.

Da bei der Festlegung der Aktiven zur Bemessung der Erbschaftssteuer der Verkehrswert berechnet wird, resultieren daraus unverhältnismässig hohe Erbschaftssteuern. Diese Steueransätze zählen im interkantonalen Vergleich zu den höchsten. Diese Praxis erschwert die Übernahme von Liegenschaften im Erbgang an Kinder und Geschwister, besonders auch von Gewerbebetrieben. Pro Generationenwechsel wird jede Liegenschaft verteuert und trägt zur Preissteigerung im Immobilienmarkt bei. Dies steht im Gegensatz zur angestrebten Eigentumsförderung. Im Rahmen der Revision des Steuergesetzes beantragen wir eine massvolle Erbschaftsbesteuerung und beantragen folgende Änderungen:


1. Zur Bemessung der Erbschaftssteuer wird als Grundlage bei Liegenschaften generell der Katasterwert angewendet.


2. Die Steuersätze sind bei Erbschaften an Kinder und Geschwister zu senken.


Wir erachten eine Revision des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes als dringlich und wünschen, dass unser Anliegen im Zusammenhang mit der Steuergesetzrevision behandelt wird.


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