v1988-005
Landrat / Parlament
Motion: Einführung eines Taggeldes für einkommensschwache erwerbstätige und nicht erwerbstätige Mütter
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Ruth Heeb-Schlienger SP (12 Mitunterzeichner)
Eingereicht: 11. Januar 1988
Nr.: 1988/005
Wir bedauern das Nein der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Revision der Kranken- und Mutterschaftsversicherung. Ohne die Ablehnungsgründe im einzelnen zu kennen, gehen wir weiterhin davon aus, dass die Geburt eines Kindes innerhalb einer Gesellschaft einen Solidaritätseffekt auslöst.
Dass Arbeitnehmerinnen im Falle von Schwangerschaft und Geburt ihres Einkommens, ja sogar ihrer Arbeit beraubt werden können, kann der Souverän nicht gemeint haben.
Die Krankenversicherungsinitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und der SPS weist für die Zukunft den richtigen Weg, doch sollten zwischenzeitlich kantonale Regelungen das Problem entschärfen, soweit dies aufgrund der bundesrechtlichen Kompetenzordnung möglich ist.
So sind wir der Auffassung, dass mittels kantonaler Regelungen dafür gesorgt werden sollte, dass zumindest Frauen, welche in einkommensschwachen Verhältnissen leben, die Existenzgrundlage erhalten bleibt.
Hiezu müsste ein Gesetz, welches die Ausrichtung von Taggeldern ermöglicht, geschaffen werden. Ein solches könnte sich bezüglich des Finanzierungsmodells an die kantonale Arbeitslosenhilfe oder an das Familien- und Sozialzulagengesetz des Kantons Schaffhausen anlehnen. Das Schaffhauser Modell wurde in der Debatte um einen wirksamen Mutterschutz von bürgerlicher Seite als vorbildhaft hingestellt, weil es gezielte Hilfe an wirtschaftlich schwächere Elternteile ermöglicht.
Wir ersuchen deshalb den Regierungsrat, dem Landrat ein Gesetz zu unterbreiten, welches Erwerbsersatzleistungen auszurichten gestattet im Falle der Geburt eines Kindes.
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