v1986-145

Landrat / Parlament


Postulat von Alfred Peter: Für eine Aufwertung der Stellung des Rektors an den Volksschulen



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Alfred Peter

Eingereicht: 8. September 1986


Nr.: 1986-145





In seiner Sitzung vom 10. April 1986 hat der Landrat die Überweisung des "Postulates für eine vermehrte Anerkennung, Betreuung und Führung sowie einen flexibleren Einsatz von Lehrkräften" (85/227) abgelehnt, obwohl die Regierung bereit war, es entgegenzunehmen. Ueberwiesen wurde dagegen das Postulat "Ausbau und Neukonzeption des Schulinspektorates" (86/36), das eine der im umfassenderen Postulat aufgestellten Forderungen herausgegriffen hatte. Das Postulat "Lehrkräfte", so muss aus den Diskussionsvoten und aus den übrigen Reaktionen geschlossen werden, ist vor allem daran gescheitert, dass offenbar aus einer sonst immer wieder geforderten ganzheitlichen Betrachtung heraus zuviel hineinverpackt worden war. Dem einen passte das nicht, die anderen konnten sich für jenes nicht erwärmen. Namentlich wurden Zweifel am Sinn und an der Praktikabilität des vorgeschlagenen Anreiz- und Belohnungs-Systems für Lehrer geäussert, das naturgemäss eine gewisse Bewertung der Leistungen der Lehrkräfte impliziert hatte.

Mit der Ablehnung dieses Anliegens und dem Auftrag an die Regierung, das Schulinspektorat und die Betreuung auszubauen, ist es aber nicht getan. In die Überlegungen zum Ausbau respektive zur Neukonzeption des Schulinspektorates ist die Stellung des Rektors an den Volksschulen miteinzubeziehen, die heute eine rein administrative ist. Wenn Dorothee Widmer festgestellt haben will, dass viele Rektoren vermehrte Inspektoratskompetenzen ablehnen (was nicht unbedingt zu überraschen braucht) so wurde andererseits nur eine Woche später in der Schweizerischen Lehrerzeitung unter anderem eine "Stärkung der Schulleitungsfunktionen (Rektorate u.ä.)" gefordert.


Der Regierungsrat wird deshalb eingeladen, im Zusammenhang mit seinen Überlegungen zum Schulinspektorat auch die Stellung des Rektors zu überprüfen. Dabei sind namentlich zwei Punkte zu beachten, nämlich


1. eine Aufwertung der Stelle des Rektors, indem ihm mehr die Funktion eines Leiters (auch mit fachlich/pädagogischen Kompetenzen) als eines Verwalters der Schule zukommt


2. eine Änderung des Wahlsystems, das heute unbefriedigend ist.


Back to Top