v1985-073

Landrat / Parlament


Postulat von K. Hiltmann: Entlastung des Birs-Unterlaufs von Abwasser



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: K. Hiltmann (V. Burki, Th. Gasser, A. Hofstetter, M. Hunziker, M. Kamber)

Eingereicht: 1. April 1985


Nr.: 1985-073





Trotz der Abwasser-Reinigungsanlagen ARA Birs I (Reinach) und ARA Birs II (Hagnau) bestehen um die Wirksamkeit der Klärung und um die Ableitung des Abwassers echte Probleme. So können gewisse Schmutzstoffe durch die bestehenden Anlagen nur ungenügend eliminiert werden und bei niedrigem Wasserstand der Birs (während 80 bis 100 Tagen im Jahr) ist die Verdünnung des eingeleiteten (geklärten) Abwassers nicht ausreichend gewährleistet. Abgesehen vom ökologischen Schaden muss deshalb im Sommer unterhalb der ARA Hagnau für die Birs praktisch ein Badeverbot erlassen werden, was u.a. den Naherholungsraum Birskopf beeinträchtigt.

Die ARA-Reinigungskapazitäten sind aber auch bei Platzregen überfordert, so dass es zu Schmutzwasser-Entlastungen und bei der ARA Hagnau zu Schlammtreiben kommt.


Soweit bekannt, sind Verbesserungen an den Kläranlagen geplant (Regenklärbecken, Optimierung der Anlagen), was sehr zu begrüssen ist. Die Ausführung der vorgesehenen Massnahmen ist dringlich. Ebenso dringlich sollte aber ergänzend die besonders auch aus Fischerkreisen seit Jahren geforderte direkte Ableitung des Abwassers von der ARA Hagnau in den Rhein verwirklicht werden, womit eine weitestgehende Entlastung des unteren Birsabschnitts von Rest-Schmutzstoffen erreicht werden könnte. Die Arbeiten für die Abwasserleitung sollten mit jenen für die Blocksteinwurf-Anlage (vgl. Postulat 85/19) koordiniert werden.


Der Regierungsrat wird gebeten, das Nötige für eine umfassende Sanierung in die Wege zu leiten und zu berichten.


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