v1980-138
Landrat / Parlament
Motion von Werner Zahn:
-Revision des Gesetzes betreffend den Hausierverkehr (vom 2. April 1877)
-Revision des Gesetzes betreffend teilweise Abänderung, bzw. Ergänzung des Hausiergesetzes vom 2. April 1877 (vom 15. November 1880)
-Revision des Ergänzungsgesetzes Il zum Hausiergesetz vom 2. April 1877 (vom 7. März 1932)
-Revision der Taxordnung für den Hausierverkehr (vom 28. Juni 1922)
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Werner Zahn (U. Aeby, W. Butz, Th. Cavegn, Th. Gasser, A. Hofstetter, E. Hollenstein, H. Weibel, W. Klemm, Dr. L. Zehnder)
Eingereicht: 1. September 1980
Nr.: 1980-138
Nur selten findet man in der Gesetzessammlung einzelne Gesetze, die der heutigen Zeit und dem Rechtsempfinden zuwiderlaufen. Die im Titel erwähnten Gesetze sind Schönheitsfehler und sollten überarbeitet werden. Sie stehen in keiner Relation zu den heute gängigen Verkaufsmethoden.
Die Gesetze schützen vor allem das einheimische Gewerbe und sind gegen Juden und Zigeuner gerichtet. Sie schränken Minderheiten ein und verstossen gegen die Gewerbe- und Hlandelsfreiheit. Hausierer werden als herumziehendes Gesindel appostrophiert.
Die Bewilligung zum Hausieren durch die Gemeinde und der Einzug von Fr. 1.-- ist unsinnig. Dagegen werden moderne Verkaufsformen (z.B. Demonstrationsfahrten) nicht gesetzlich erfasst.
Antrag: Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat ein modernes "Hausiergesetz" vorzulegen.
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